Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses

 
 
Haupt- und Finanzausschuss Chorin
TOP: Ö 8
Gremien: Entwicklungsausschuss Chorin, Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Herr Müller informiert über die Anfrage eines Sandkruger Bürgers, ob die Möglichkeit besteht, einen der alten Betonmaste, die jetzt im Zuge der Neuerrichtung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Angermünder Straße abgebaut werden, als Mast für ein Storchnest bereitzustellen.

 

Frau Lüdecke weist darauf hin, dass von seiten des Bauamtes kein Nachweis erbracht werden kann, dass diese alten Masten die nötige Standsicherheit bieten. Es sollte daher ein Antrag an die e.dis (analog Senftenhütte) zur kostenlosen Bereitstellung eines Mastes gestellt werden.

 

 

Herr Riebe informiert über den Stand der Vorbereitungen zum diesjährigen „Naturlauf“. Für diesen Lauf ist die halbseitige Sperrung der Pehlitzer Straße erforderlich, um die Sicherheit der Läufer gewährleisten zu können. Er fragt an, ob dieser Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung durch die Gemeinde Chorin gestellt werden kann. Veranstalter des Laufes ist der Sportverein Brodowin. Über den Antrag von Herrn Riebe soll auf der Gemeindevertretersitzung am 26.4.18 entschieden werden.

 

 

Aufgrund der Nachfrage von Frau Kempe zur weiteren Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Serwest fordert der HFA + EA vom Liegenschaftsamt eine Information zur weiteren Entwicklung der DGH Serwest und Neuehütte.

 

 

Herr Polster informiert darüber, dass seit dem 16.4.2018 MAE-Kräfte in den Ortsteilen eingesetzt sind.

 

 

Frau Krupke möchte wissen, wie es mit der Instandsetzung der Triftstraße weiter geht. Frau Lüdecke erklärt, dass hier nur ein grundhafter Ausbau möglich ist. Die Positionierung dazu muss allerdings von der Gemeinde kommen. Der Entwicklungsausschuss erhält den Auftrag, sich mit der weiteren Verfahrensweise zum grundhaften Ausbau von Gemeindestraßen zu befassen. Es sollten Mittel für die Vorplanung solcher Straßenbaumaßnahmen unter Beachtung der finanziellen Situation der Gemeinde in der Haushaltsplanung 2019 Berücksichtigung finden.