Auszug - Beratung zur geplanten Neufassung des Landesentwicklungsplanes und die Auswirkungen auf die Gemeinde Chorin
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Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neufassung des Landesentwicklungsplanes endet am 07.05.2018.
Der Amtsdirektor erläutert den Inhalt des LEP-Entwurfes und geht insbesondere auf die, die Gemeinde Chorin betreffenden Punkte und Auswirkungen ein.
Der LEP unterscheidet drei große Strukturräume, wobei Chorin dem weiteren Metropolenraum zugeordnet ist. Es wird eine neue zentralörtliche Gliederung vorgenommen. Die Entwicklung soll dabei am „Siedlungsstern“ (ausgehend von der Metropole Berlin entlang der Bahn- und Autobahnstränge) erfolgen. Der sogenannte Freiraum soll jedoch von einer Entwicklung ausgenommen sein. Ziel ist zunächst jedoch die überwiegende Innenentwicklung in den Kommunen.
Neu in den LEP-Entwurf aufgenommen wurden die „Grundfunktionalen Schwerpunktorte“ (früher: Grundzentren), die von den Regionalplanungsbüros für ihren Zuständigkeitsbereich festgelegt werden sollen. Das regionale Planungsbüro in Eberswalde hatte sich bereits dahingehend geäußert, diese Versorgungsfunktion außenliegenden Orten (z.B. Groß Schönebeck, Oderberg) zuzugestehen und nicht denen, die dicht am Mittelzentrum Eberswalde (z.B. Finowfurt, Britz) liegen.
Zusätzlich zum Potenzial der Innenentwicklung wird den Kommunen ein Erweiterungspotenzial von 1 ha / 1.000 Einwohner gewährt. Allerdings steht der Freiraumentwicklung der Freiraumschutz entgegen, so dass eine Ausbreitung in den Außenbereich nicht uneingeschränkt möglich ist. Bestehende B-Pläne bzw. in FNP ausgewiesene Wohnbauflächen, die nach dem 15.5.2009 aufgestellt wurden, werden auf das Eigenentwicklungspotenzial nicht angerechnet.
Herr Polster sieht an dieser Stichtagsregelung ein Nachteil für die Gemeinde Chorin, da der B-Plan Golzow vor diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist und daher auf das Entwicklungspotenzial angerechnet werden würde. Aus diesem Grund soll in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen werden, dass diese Stichtagsregelung aus dem Entwurf gestrichen wird.
Der Haupt- u. Finanzausschuss bzw. Entwicklungsausschuss Chorin spricht sich dafür aus, den vorgelegten LEP-Entwurf grundsätzlich abzulehnen, da er kein Entwicklungspotenzial für die Gemeinde Chorin bietet, sondern ihre Entwicklung weitestgehend behindert. Durch den im beiliegenden Kartenmaterial im M: 1.300.000 festgelegten „Freiraumverbund“ als „Sperrzone“ (grün schraffierte Flächen) sind schon jetzt Flächen zur Erweiterung „gesperrt“ und die Gemeinde in ihrer Planungshoheit stark eingeschränkt.
Folgende Punkte sollten auf Empfehlung des HFA und des EA in die Stellungnahme der Gemeinde aufgenommen werden:
Der Amtsdirektor weist darauf hin, dass auch die Kriterien zur Ausweisung der Grundfunktionalen Schwerpunktorte zu überarbeiten bzw. aufzuweiten sind. |
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