Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Gemäß Sondernutzungssatzung der Gemeinde ist das Anbringen von Werbung an Straßenzubehör sowie an Bäumen durch Bekleben, Anhängen und anderen Befestigungsarten verboten, es sei denn, die GV fasst einen gegenteiligen Beschluss. Die Nutzung von verzinkten und farbbeschichteten Lichtmasten ist untersagt.
Das Radfahren auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt aber nicht vorgeschrieben. Da es sich weder um einen ausgewiesenen Rad- oder Gehweg handelt, ist dieses Zusatzzeichen – das auch genehmigungspflichtig ist – nicht anwendbar.
Ein Gespräch mit Herrn Roeschert hat statt gefunden. Das LS braucht einen formlosen Antrag mit Maßen und Material des Stolpersteins (klärt AD). Ebenfalls wurde Kontakt mit der Israelischen Botschaft aufgenommen.
Dazu gab es einen Gesprächstermin mit der Unteren Verkehrsbehörde, dem Amtsdirektor und der Ordnungsamtsleiterin. Das Verfahren zur Abordnung der Radverkehrsführung auf der Nebenanlage von Brodowin über Pehlitz nach Parstein wurde eingestellt und ein neues Verfahren eingeleitet. Einige Arbeiten sind durch den BBH noch zu leisten, wie Rückschnitt von Sträuchern.
Der Spiegel ist bestellt und soll in der 17 KW/2018 geliefert werden.
Ampeln sind aufgestellt. |
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