Auszug - Übertragung von Aufgaben an das Amt gem. § 135 Abs. 5 BbgKVerf

 
 
Gemeindevertretung Hohenfinow
TOP: Ö 5.2
Gremium: Gemeindevertretung Hohenfinow Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Querhaus Hohenfinow
Ort: Querhaus Hohenfinow, Am Anger 33, 16248 Hohenfinow
HO-006/2014 Übertragung von Aufgaben an das Amt gem. § 135 Abs. 5 BbgKVerf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp

Der Amtsdirektor erläutert die Notwendigkeit bzw. Möglichkeit der Übertragung bestimmter Aufgaben der Gemeinden an das Amt. Im Zuge der Novellierung der Hauptsatzungen soll bei der Aufgabenübertragung möglichst eine gemeindeübergreifende Einheitlichkeit erzielt werden. Weiterhin sei bei einigen Aufgaben nicht mehr nachvollziehbar, ob diese in den 90er Jahren übertragen wurden oder nicht. Deshalb soll zu folgenden Aufgaben die Übertragung beschlossen werden.

 

-          Schulträgerschaft

-          Trägerschaft von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung

-          Schiedsstelle

-          Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreter

-          Tourismus- und Wirtschaftsförderung

-          Baubetriebshof

 

Der Amtsdirektor führt weiter aus, dass die Trägerschaft der Kitas bereits vor längerer Zeit an das Amt übertragen wurde. Frau Bernhard ergänzt, dass sich diese Übertragung bezahlt gemacht hat.

 

Sie gibt zu bedenken, dass die Übertragung von Aufgaben von der Gemeinde an das Amt schnell und problemlos abläuft, die Rückübertragung von Aufgaben an die Gemeinde jedoch eines Mehrheitsentscheides des Amtsausschusses bedarf.

 

Die Gemeindevertreter haben zunächst Fragen zur Tourismus- und Wirtschaftsförderung. Herr Hehenkamp stellt klar, dass damit nicht die Beantragung von Fördermitteln o. ä. gemeint ist, sondern die gemeindeübergreifende Planung und Konzeptentwicklung. Alle konkreten Maßnahmen in diesem Bereich wären dann sowie mit finanziellen Mitteln, der Haushaltsplanung und expliziten Beschlüssen der Gemeindevertretung verbunden.

 

Das nächste Diskussionsthema ist der Bauhof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Sowohl der Amtsdirektor als auch die Bürgermeisterin erklären, dass die Aufgabe Bauhof quasi schon übertragen ist bzw. de facto diesen Status besitzt. Dieser Zustand hat sich im Laufe der Jahre durch die Gemeinden und den Amtsausschuss so manifestiert. Herr Kindermann sieht eine Übertragung an das Amt sehr kritisch, da die Gemeinde dann keinerlei Kontrolle mehr habe und das Amt diesbezüglich machen kann was es will. Frau Bernhard erläutert dazu die Entwicklung des Bauhofs über die Jahre. Früher wurden die Arbeitsstunden der Gemeinde vorgeschrieben, heute kann die Gemeinde ihren Bedarf anmelden und es erfolgt eine jährliche Abrechnung. Diese Verfahrensweise funktioniert in der Praxis gut und theoretisch bräuchte die Gemeinde gar keine Stunden beantragen. Herr Kindermann nimmt dies zur Kenntnis, stellt aber fest, dass es sich um eine Grundsatzentscheidung handelt, wenn die Aufgabe erst mal explizit übertragen wurde, hat die Gemeinde keine Kontrolle mehr und die Entscheidungsfreiheit wäre eingeschränkt.

 

Die Gemeindevertreter sind sich in der Mehrheit grundsätzlich darüber einig, dass der Bauhof gebraucht wird, da in einer Gemeinde immer wieder Arbeiten anfallen, die auf dem freien Markt entweder nicht als Dienstleistung beschafft werden können oder die durch den Bauhof einfach schneller zu erledigen sind. Die großflächige Rasenmahd in der Gemeinde wird bereits seit längerer Zeit von einer externen Firma durchgeführt.

 

Es wird weiter über Vor- und Nachteile des Bauhofes und einer Aufgabenübertragung diskutiert. Abschließend schlägt Frau Bernhard vor, über die Aufgaben einzeln abzustimmen.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, gem. § 135 Abs. 5 BbgKVerf folgende Selbstverwaltungsaufgaben an das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen:

 

              Einrichtung einer Schiedsstelle (§§ 1 SchG)

              Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Wahlen nach dem Branden

            burgischen Kommunalwahlgesetz (§§ 14 ff. BgKWahlG)

              Baubetriebshof

 

 

 

 


a)      Trägerschaft der Grundschulen (§§ 99 ff. BbgSchulG)

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

-

8

-

-

 

b)     Einrichtung einer Schiedsstelle (§ 1 SchG)

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

8

-

-

-

 

c)      Berufung eines Wahlleiters und dessen Stellvertreters für die Wahlen nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (§§ 14 ff. BbgKWahlG)

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

8

-

-

-

 

d)     Tourismus- und Wirtschaftsförderung

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

2

6

-

-

 

e)      Baubetriebshof

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

9

8

6

2

-

-