Auszug - Kenntnisnahme des Jahresabschlusses des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Jahr 2012
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Herr Matthes erläutert, dass es sich hierbei zunächst nur um eine Kenntnisnahme handelt, der entsprechende Beschluss inklusive Entlastung des Amtsdirektors wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 zu fassen sein.
Herr Dr. Gollner erklärt, dass er Akteneinsicht in die Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim und des Landes Brandenburg nehmen möchte, wonach das verkürzte Verfahren zur Abwicklung der Jahresabschlüsse zulässig ist. Herr Matthes erwidert, dass die Kommunalaufsicht des Landes Brandenburg damit nichts zu tun hat. Rechtsaufsicht ist die Kommunalaufsicht des Kreises. Er bietet an, zur nächsten Sitzung noch mal den beschlossenen Verfahrensablauf für die Mitglieder aufzubereiten.
Es wird rege über die Tatsache diskutiert, welche rechtliche Relevanz der Beschluss über eine »Kenntnisnahme« hat, da man Kenntnis bereits durch Übersendung der Sitzungsunterlagen erhält. Herr Matthes und Frau Gohlke erklären, dass die beschlossene Kenntnisnahme der Dokumentation dient, dass die Amtsverwaltung ihrer Informationspflicht nachgekommen ist. Mehrere Mitglieder äußern weiterhin ihr Unverständnis über den Beschlusstext.
Herr Matthes verweist noch einmal auf den Umstand, dass dieses Verfahren inklusive dieser Beschlussvorlage so vom Amtsausschuss beschlossen wurde.
Da mehrere Mitglieder eine namentliche Abstimmung beantragen, wird namentlich abgestimmt.
Das Abstimmungsverhalten stellt sich (in dieser Reihenfolge) wie folgt dar:
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg nimmt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis
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