Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Spann: - Für die Sicherung des Grundstückes „Berliner Straße 83“ ist der Eigentümer zuständig. Der Eigentümer wird durch das Ordnungsamt aufgefordert, das Grundstück zu sichern. Über den Abriss/die Erhaltung des Grundstückes hat die untere Denkmalschutzbehörde noch nicht entschieden. Die ordnungsbehördliche Verfügung gegenüber dem Eigentümer durch das Bauordnungsamt des Landkreis Barnim wurde noch nicht erlassen.
- Die Firma G. Reisser Immobilienverwaltung hat den Auftrag für die Malerarbeiten eines Treppenaufganges am „Platz der Einheit“ erteilt.
- Die Anlegestelle am Bollwerk hat im Jahr 2017 einen Gewinn von 3.634,00 Euro erwirtschaftet. Die Schiffe dürfen keine Buck- und Heckstrahler am Bollwerk benutzen. Durch diese Strahler kam es zu den Unterspülungen am Bollwerk. Das Bollwerk ist nicht gesperrt.
- Die Einbahnstraßenregelung in der Gartenstraße und Puschkin-Ufer wird es nicht geben. An die Bewohner wurden durch den Politeuer Handwurfzettel verteilt. Darin wurden die Bewohner nochmals auf die Parksituation aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass das Parken auf den eigenen Grundstücken erfolgen sollte. Eine verstärkte Kontrolle durch den Politeuer wird hier durchgeführt.
Frau Hähnel: - Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Beschluss (Selbstbindungsbeschluss) für die zukünftige Nutzung des Gebietes „Am Bardin“ (Beginn Gartenstraße, Ende Brücke) zur Beschlussfassung vorzubereiten. Dieses ist das Ergebnis der Beratung vom 25.04.2018 mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim.
- Der „Contractingvertrag“ (Straßenbeleuchtungsvertrages) befindet sich noch in der Prüfung durch den Landkreis Barnim. Bis zur abschließenden Prüfung des Vertrages muss durch das Bauamt noch eine Zuarbeit an den Landkreis Barnim erfolgen.
- Ende Mai erfolgt ein Treffen mit der Schulrätin
- von dem Grundstück in der Angermünder Straße (Schmiede) geht nach Aussage des Bauordnungsamtes des Landkreises Barnim keine Gefährdung aus. Der Sachverhalt ist durch den Landkreis Barnim noch nicht abschließend geklärt.
- Es sollte nochmals ein Gespräch mit dem Eigentümer des Ärztehauses erfolgen. Die ersten Gespräche verliefen erfolglos. Die Verwaltung soll überprüfen, ob der Eigentümer für Parkplätze zu sorgen hat.
Herr Gebhardt:
- Es erhalten jetzt viele Werbe-E-Mails von Frau Martin. Er möchte wissen, woher Frau Martin die E-Mail Adressen hat. Darauf erwiderte Frau Martin, dass sie die E-Mail Adressen von der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |