Auszug - Benennen der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz gemäß § 90 (1) BbgSchulG
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Es wird der Vorschlag unterbreitet, dass der Amtsdirektor die Gemeinde Britz als Schulträger in der Schulkonferenz vertritt.
Der Schulausschuss spricht einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretung aus, diesem Vorschlag zu folgen. |
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