Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz
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Frau Stiegler informiert nochmals kurz über den bisherigen Werdegang zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der abstrakten Aufgabe der Schulträgerschaft von der Gemeinde Chorin an die Gemeinde Britz.
Die Gemeinde Chorin hat in mehreren Beschlüssen festgelegt, dass die Schulträgerschaft sowie das Satzungsrecht (außer für den Ortsteil Senftenhütte) auf die Gemeinde Britz übertragen wird.
Der jetzt vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Fassung, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.
Der Amtsdirektor informiert in diesem Zusammenhang über die Änderung des Schulgesetzes für das Land Brandenburg, in dem nunmehr neu geregelt wurde, dass Abschreibungen für Investitionen über den Schulkostenbeitrag umlegbar sind.
Der Schulausschuss spricht einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretung aus, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in vorliegender Fassung zu beschließen. |
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