Auszug - Einwohnerfragestunde

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Britz
Datum: Mo, 28.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz

Herr Franz, FSV Fortuna Britz, berichtet von Vandalismus auf dem Gelände des Sportplatzes. Besonders betroffen sei der Zaun. Herr Guse gibt zur Diskussion, ob man vom eigentlichen weiteren Vorgehen, die Straßenbeleuchtung zum Sportplatz auszubessern, abgehen und das Geld für die Instantsetzung der Zaunanlage verwenden sollte. Aus der Diskussion heraus ergibt sich der Arbeitsauftrag, die Kosten für die Zaunausbesserung eventuell durch den Einbau von Stabmattenzaunteilen zu ermitteln und im Bauauschuss darüber zu beraten.

 

Herr Perwitz berichtet, dass die Pflanzen auf dem neuen Spielplatz vertrocknen und die Spielgeräte bereits Schäden aufweisen. Hier soll durch die Verwaltung eine Überprüfung veranlasst werden.

 

Er spricht im Weiteren eine Beschilderung an den Spielgeräten an. Hier sollte draus hervorgehen, ab welchem Alter Kinder ein Spielgerät nutzen dürfen. Es erscheint alles nicht sicher.

 

Herr Guse weist auf die Aufsichtspflicht der Eltern hin. Die Beschilderung würde eine Haftung der Gemeinde einschließen und die Eltern aus der Verantwortung nehmen. Das ist nicht vorgesehen.

 

Herr Gersdorf informiert, dass alle Spielgeräte technisch abgenommen wurden und den Anforderungen für öffentliche Spielplätze erfüllen.

 

Herr Perwitz bittet darum, dass der Wasser- und Bodenverband Auskunft gibt, warum keine jährlichen Grabenschauen mehr stattfinden in Britz.

 

Er spricht zum Schluss die Parkplätze Wiesenstraße/Kiefernweg an  und verweist auf Schriftstücke aus dem letzten Jahr, aus denen hervor geht, dass es sich hier nicht um »Mischverkehrsflächen« handelt, weil hier nur ein befestigter Randstreifen kein Bürgersteig vorhanden ist.

 

Herr Guse wiederspricht. Es handelt sich hier um eine »Mischverkehrsfläche«. Das Parken in gekennzeichneten Flächen ist erlaubt, weil das Parken nicht ununterbrochen ausgewiesen wurde.