Auszug - Erweiterung des Innenbereiches
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Herr Marschner erteilt Frau Lüdecke das Wort.
Frau Lüdecke informiert bezüglich Erweiterung des Innenbereiches wie folgt: - grundsätzlich besteht kein konkreter Anspruch eines Bürgers auf die Änderung eines Außenbereiches zu einem Innenbereich - städtebauliche Planungen sind auch in der Innen- und Bestandsentwicklung mit finanziellen Lasten verbunden - die Planungsbegünstigten haben sich daher an den ausgelösten Kosten zu beteiligen - Übernahme der Planungskosten durch Investor - Antragsteller vertraglich sichern über einen städtebaulichen Vertrag - Kostenteilung Gemeinde und Antragsteller ist möglich - gibt zu bedenken, dass die Gemeinde über keinen genehmigten Haushalt verfügt, die Erweiterung der Satzung jedoch mit Kosten verbunden ist, die keine Pflichtaufgabe darstellt.
Herr Matthes ergänzt dahingehend, dass die Erweiterung grundsätzlich zwar eine gute Sache ist, aber die Antragsteller müssen sich an den Kosten beteiligen.
Frau Lüdecke hat jedem Gemeindevertreter die vorhandene Innenbereichssatzung und entsprechende Liegenschaftskarten übergeben. Die Bedenken von Seiten des Bauamtes wurden dargelegt und die Vorstellungen der Gemeindevertreter zusammengetragen. Mit den potenziellen Antragstellern muss Rücksprache genommen werden.
Herr Herbst schlägt vor, die in Betracht kommenden Flächen per Aushang oder im Amtsblatt anzubieten. Frau Lüdecke sagt, dass die Möglichkeit im Zuge der ersten Offenlegung des Satzungsentwurfes besteht.
Herr Dr. Haase bringt zum Ausdruck, erst abzuwarten wie die Reakion der Grundstückseigentümer ist.
Herr Marschner fragt, ob es weiteren Klärungsbedarf gibt. Das ist nicht der Fall. Aktuell soll in den kommenden Sitzungen der Gemeindevertretung zum Stand informiert werden.
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