Auszug - Prüfung des Jahresabschlusses der GEG Britz mbH 2017
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Frau Gohlke: Die Kommunalaufsicht hat am 31.5.2018 mitgeteilt, dass von den in § 264 HGB möglichen Erleichterungen kein Gebrauch gemacht werden kann. Es ist also ein Wirtschftsprüfer für den Abschluss 2017 zu bestellen. Außerdem sind nach § 21 Abs. 1 EigV zusätzlich eine Finanzrechnung, der Anhang und ein Lagebericht aufzustellen bzw. zu erstellen. Bis 10.07.2018 ist der Kommunalaufsicht die Ergänzung des Jahresabschlusses vorzulegen.
Frau Gersdorf: Das Thema wird auch in der Sitzng des Aufsichtsrats besprochen. |
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