Auszug - Benennen der Vertretung des Schulträgers in der Schulkonferenz gemäß § 90 (1) BbgSchulG
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Frau Hähnel informiert, dass sie an der letzten Schulkonferenz teilgenommen hat und nicht versteht, dass Frau Spann, als Sachbearbeiterin der Verwaltung, nicht anwesend sein durfte, da es keine Genehmigung von Frau Stiegler gab. Frau Hähnel erinnert sich, dass Frau Kießling in der Vergangenheit daran teilgenommen hat, auch ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Herr Matthes erläutert den Sachverhalt und warum ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist.
Frau Hähnel bittet um Vorschläge.
Herr Gramss verweist darauf, dass Herr Matthes „wichtigere Aufgaben zu lösen hat, als die Mitarbeit in der Schulkonferenz“. Herr Matthes erklärt, dass er auch die Aufgaben delegieren kann.
Frau Pentzold schlägt vor, dass der Vertreter möglichst ein Elternteil aus der Stadtverordnetenversammlung ist.
Herr Gramss schlägt Frau Werner, Herr Marschke schlägt Herrn Gebhardt und Frau Hähnel schlägt Frau Spann vor. Herr Matthes macht darauf aufmerksam, dass es nicht geht, Frau Spann zu benennen. Er könne der Vertreter sein und könnte dann auf eine andere Person delegieren. Daraufhin schlägt Frau Hähnel Herrn Matthes vor.
Herr Matthes verweist darauf, dass es sich hierbei um eine Wahl handelt. Es müsse darüber abgestimmt werden, ob die Wahl öffentlich oder geheim stattfinden soll.
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung stimmen über eine öffentliche Abstimmung ab (einstimmig).
Abstimmung zu Herrn Gebhardt:2 Stimmen Abstimmung zu Frau Werner:6 Stimmen Abstimmung zu Herrn Matthes:3 Stimmen
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg benennt
Frau Christin Werner
als Vertreter des Schulträgers für die Schulkonferenz.
Abstimmungsergebnis
Frau Ledwig verlässt die Sitzung (20:05 Uhr).
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
erledigt |
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