Auszug - Ersatzbeschaffung ortsfeste Sirenenanlage/ Standort Alte Handelsstraße in Golzow
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Herr Horst bittet um Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 7.5 »Ersatzbeschaffung ortsfeste Sirenenanlage / Standort Alte Handelsstraße in Golzow« (BV AA-030/2018).
Die Aufnahme des Tagesordnungspunktes wird mit einer Enthaltung und 13 »JA«-Stimmen angenommen.
Herr Horst erläutert, dass die alte Sirene nicht mehr zu reparieren geht. Damit kann in Golzow zur Zeit kein Alarm ausgelöst werden. Eine Neubeschaffung ist dringend erforderlich.
Der Amtsdirektor präzisiert, es besteht sogar Gefahr in Verzug, wenn eine Alarmierung der Bevölkerung nicht möglich ist. Hier ist schnelles Handeln geboten. Das Amt gelangte an die Information vor 1 ½ Wochen und handelte umgehend, indem eine Angebotsabfrage erfolgte. Die Angebote lagen kurz vor der Sitzung vor, so dass man diese Tischvorlage erarbeitete. Im weiteren stellt er die technischen Daten der neuen Sirene dar.
Herr Marschner findet den Preis von 11 T€ für eine Sirene sehr hoch.
Herr Polster erklärt den Preis damit, das auch der Schaltschrank komplett erneuert werden muss.
Frau Hähnel fragt, ob geprüft wurde, was eine einfache Sirene kosten würde. Für den Katastrophenschutz sei der Landkreis zuständig. Bei den vielen zusätzlichen Funktionen, die eigentlich nicht benötigt werden, könnte man doch da mal anfragen, ob ein Zuschuss gezahlt wird.
Frau S. Spann erklärt, dass die alten Motorsirenen nicht so konstruiert sind, dass sie die »Weckfunktion« ermöglichen und das Aufstellen von Sirenen liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden.
Herr Horst fragt, ob geprüft wurde, ob es Zuschüsse gibt.
Frau Hähnel fragt, warum dann nicht in allen Gemeinden die Sirenen ausgewechselt werden. Die haben ja dann ebenfalls nicht die »Weckfunktion« und werden nicht von allen in den Orten gehört. Müssen nicht alle gleichbehandelt werden? Es besteht doch die Gefahr, dass jetzt alle eine solche Sirene benötigen. Das würde die Amtsumlage erheblich belasten.
Herr Guse wirft ein, dass in Britz die Anschaffung von drei Sirenen nötig wären, nicht nur von einer.
Frau S. Spann gibt zur Kenntnis, dass derzeit alle Sirenen funktionsfähig sind.
Herr Polster negiert den Gleichheitsgrundsatz für den Brandschutz. Er betont, dass eine zeitnahe Lösung gefunden werden muss. Die jetzige Sirene beschallt nicht den ganzen Ort.
Beschluss: Der Amtsausschuss beschließt die Beschaffung einer Elektronischen Sirene vom Typ ECI1200 in Höhe von 10.956,33 € incl. Umsatzsteuer.
Abstimmungsergebnis
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