Auszug - Beschluss über den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs.2 BauGB zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schautierhaltung mit Bedarfsstellplätzen am Landwirtschaftsbetrieb Brodowin“ Gemeinde Chorin OT Brodowin
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Diskutiert wird über die Fassung des 1. Satzes der Dokumentation auf Seite 4, Punkt 1.1, der nach der Diskussion nachfolgende Fassung erhalten soll:
„Hiermit bekundet die Gemeinde ihren Willen, die Maßnahmen des Vorhabenträgers, der Landwirtschafts GmbH & Co KG zu billigen.“ Beschluss: 1. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schautierhaltung mit Bedarfs- stellplätzen am Landwirtschaftsbetrieb Brodowin“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Artenschutzfachlicher Beurteilung und Integrierter SPA - und FFH – Verträglichkeitsvorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Das Trägerverfahren wurde eingeleitet. |
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