Auszug - Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen am 20.03.2018 und am 24.04.2018
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Herr Polster fragt, ob es Einwände gegen den öffentlichen Teil der Niederschrift vom 20.03.2018 gibt. Es gibt keine und somit gilt der öffentliche Teil der Niederschrift vom 20.03.2018 als genehmigt.
Dann geht er mit dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 24.04.2018 in gleicher Weise vor und auch hier gibt es keine Beanstandungen. Auch diese Niederschrift gilt im öffentlichen Teil als genehmigt. |
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