Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes berichtet über die Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). § 18 a regelt die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Dabei hat die Gemeinde Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zuzusichern. Man habe 6 Monate Zeit die Hauptsatzung dahingehend anzupassen.
Frau Stiegler gibt an, dass die Beitragsfreiheit umgesetzt wurde und alle Elternbeiträge für Kinder im Jahr vor der Einschulung auf 0 gesetzt wurden. |
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