Auszug - Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und der Amtsverwaltung
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Ausführende Firma für alle 3 Bauabschnitte: Berger Bau GmbH, NL Berlin - Bestandteil der Besonderen Vertragsbedingungen aus der Beschränkten Ausschreibung: Frist für Gewährleistungsansprüche 4 Jahre (nach Bauabnahme)
Abschnitt/Teil 1: - Abnahme erfolgte am 27.11.2008 - Frist für Mängelansprüche endete am 27.11.2010 - Kein Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung - Rissebeseitigung muss im Rahmen der Straßenunterhaltung beauftragt werden
Abschnitt/Teil 2: - Abnahme erfolgte am 30.11.2009 - Frist für Mängelansprüche endete am 30.11.2013 - Kein Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung - Rissebeseitigung muss im Rahmen der Straßenunterhaltung beauftragt werden
Abschnitt/Teil 3: - Abnahme erfolgte am 04.02.2011 - Frist für Mängelansprüche endet am 04.02.2015
Gemäß § 13 VOB/B Abs. 5 mit Fristsetzung bis zum 12.09.2014 wurde Fa. Berger Bau zur Mängelbeseitigung schriftlich aufgefordert.
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