Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Herr Matthes berichtet:
Die Grabenschau des Wasser- und Bodenverbandes fand am 03.05.2018 statt Auf die Bitte der Gemeindevertretung hin wurden die Kurzzeitparkplätze am Bahnhof in Britz überprüft. Das Ordnungsamt stellte fest, dass es keine verkehrsrechtliche Anordnung für die Beschilderung gibt und diese auch nicht eindeutig ist und damit einer gerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten würde. Es wird daher derzeit ein Antrag für eine verkehrsrechtliche Anordnung vorbereitet. Das Aussprechen von Verwahrnungen ist derzeit nicht möglich. Zum Thema »Müllablagerungen am Biotop Lichterfelder Straße« gab es einen Vororttermin mit dem Ergebnis, dass keine Vermüllung erkennbar war. Herr Matthes bittet, den genauen Ort zu benennen. Ein »Aufhebungsschild 30 km/h« auf der L 200 ist nicht notwendig, da die Aufhebung durch das Ortseingangsschild erfolgt. Die abgesackten bzw. hochstehenden Steine am Bahnübergang stellen keine akute Gefahr dar. Der Bahnübergang liegt in der Zuständigkeit der Bahn. Hier ist man im Klärungsprozess. Zur Zaunanlage auf dem Sportplatz informiert der Amtsdirektor, dass ein Neubau von ca. 650 m einschließlich Tore/Pforte, Abbau und Entsorgung geschätzt 98.000,00 € kosten wird. Die Beratung hierzu soll im Bauausschuss am 10.09.2018 stattfinden. Der neue Spielplatz wurde entsprechend der Hinweise von Herrn Perwitz geprüft. An den Spielgeräten konnten keine Mängel festgestellt werden. Märkisch Grün gießt regelmäßig die Pflanzen und mäht das Areal. Es gab einen Termin mit Herrn Schenke und Herrn Kappes bei dem die Problemstellen hinsichtlich des Straßen- und Gehwegpflasters aufgenommen wurden. Die Gehwege sollen von der Fa. Witt repariert werden. Außerdem wurde die Deutsche Bahn angeschrieben hinsichtlich der Schäden in ihren Bereichen. Zu den Absackungen aufgrund von Rohrbrüchen vor dem Eingang des Spielplatzes wird vorgeschlagen, dies im Bauausschuss am 10.09.2018 zu besprechen.
Im Weiteren informiert der Amtsdirektor zur Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des »Blütenberger Weges« mit einer Tonnagelast von 37 t. Da die Unterlagen hierzu nicht fristgemäß vorlagen, wird der Vorgang zunächst zurück in den Bauausschuss verwiesen. |
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