Auszug - Einwohnerfragestunde
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Gehweg an der L200: Frau Weidemann, Einwohnerin von Serwest ergreift das Wort. Stellvertretend für die Anwohner an der L200 fordert sie aus Sicherheitsgründen einen ordentlichen Gehweg vom Ortseingang (aus Richtung Chorin), Höhe Haus-Nr. 2b bis zur Einmündung Buchholzer Straße. Sie bezieht sich dabei auf die Bürgerversammlung im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung an der L200, in der der Sachverhalt schon einmal angesprochen wurde. Laut Frau Kempe wurde der aktuelle Wunsch nach einem Gehweg im Ortsbeirat noch nicht thematisiert. Es entsteht eine Diskussion über den Zustand des vorh. „Gehweges“-Trampelpfad. Besonders gefährlich ist es in den Wintermonaten laut Bürger.
Frau Lüdecke greift das Thema auf und erläutert, dass es sich um einen ca. 110 m langen Abschnitt handelt, der sich nicht auf gemeindeeigenen Flächen befindet. Eigentümer der Fläche ist der Landesbetrieb Straßenwesen. Die Kosten für diesen Gehweg werden auf Grundlage von Vergleichsprojekten mit ca. 50.000,- € eingeschätzt. Die Herstellung des Gehweges ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht umlagefähig, weil es kein Teilabschnitt zu einem grundhaften Ausbau ist. Die Gemeinde muss die Kosten zu 100 % selbst tragen.
Frau Kempe weist darauf hin, dass die Einwohner von Serwest in der Vergangenheit einen Gehweg an der L200 abgelehnt haben.
Frau Weidemann merkt an, dass es kein gepflasterter Gehweg sein muss, aber sicher begehbar! Frau Lüdecke gibt auf Anfrage von Herrn Engel den Hinweis, dass die Art der Ausführung des Gehweges, ob geschlämmt oder gepflastert, kostenmäßig keinen wesentlichen Unterschied macht.
Herr Winkelmann verweist auf eine Behandlung der Thematik im Ortsbeirat. Er vergewissert sich bei Frau Lüdecke, dass die Platzverhältnisse für einen Gehweg zwischen Fahrbahn und zurückliegenden Grundstücken ausreichend ist. Sie merkt ebenfalls an, dass bei einer Umsetzung durch die Gemeinde, die finanziellen Mittel in den HH 2019 eingestellt werden müssen.
Entwässerungsproblem an der L200: Herr Weidemann beschwert sich darüber, dass die Straßenwässer von der L200 auf das Grundstück der Serwester Dorfstraße 1a fliest und überschwemmt.
Frau Lüdecke ergreift das Wort und stellt sicher, dass die Angelegenheit der Zuständigkeit wegen an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet wird.
Verkehrsberuhigende Zone im Bereich Ortsdurchfahrt: Eine Bürgerin aus Serwest spricht die hohe Unfallgefahr auf der Ortdurchfahrt L200, im Bereich der Straßenzufahrt Haus-Nr. 2b auf Grund überhöhter Geschwindigkeiten an.
Es entsteht eine Diskussion zu einer möglichen Umsetzung. Herr Winkelmann und Frau Lüdecke sprechen sich für die Aufstellung eines Spiegels aus.
→ Prüfung und Vorbereitung einer entspr. Beschlussvorlage durch das Ordnungsamt notwendig |
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