Auszug - Forstrechtliche Genehmigung zur Erstaufforstung gemäß § 9 LWaldG
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Matthes verweist darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung ein Mitwirkungsrecht hat, jedoch keine Genehmigungsbehörde ist. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, dem Antrag auf Genehmigung zur Erstaufforstung gem. § 9 (1) LWaldG zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Gemeindliches Einvernehmen gegenüber der Forstbehörde erteilt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |