Auszug - Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des "Blütenberger Weges" mit einer Tonnagelast von 37 t
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Herr Gersdorf berichtet aus dem Bauauschuss, dass hierzu diskutiert wurde und man sich darauf verständigt hat, dass die Empfehlung zur Gestattung gegeben wird. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt der Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des „Blütenberger Weges“ auf der gesamten Länge mit einer Tonnagelast von 37 t zuzustimmen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, die Entscheidung an die Untere Straßenverkehrsbehörde weiter zu leiten, damit erneut eine Prüfung des Antrages der Ausnahmegenehmigung erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis
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