Auszug - Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des "Blütenberger Weges" mit einer Tonnagelast von 37 t

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.3
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-073/2018 Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des "Blütenberger Weges" mit einer Tonnagelast von 37 t
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Herr Gersdorf berichtet aus dem Bauauschuss, dass hierzu diskutiert wurde und man sich darauf verständigt hat, dass die Empfehlung zur Gestattung gegeben wird.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt der Ausnahmegenehmigung für die Befahrung des „Blütenberger Weges“ auf der gesamten Länge mit einer Tonnagelast von 37 t zuzustimmen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, die Entscheidung an die Untere Straßenverkehrsbehörde weiter zu leiten, damit erneut eine Prüfung des Antrages der Ausnahmegenehmigung erfolgen kann.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

10

10

0

0

0

 


  Beschluss: 24.09.2018 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Termin 08.10.2018 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
Ordnungsamt  
Sachbearbeiter/-in: Nadine Richert  
Termin: 08.10.2018 Status: (offen)
Auftrag: