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Herr Matthes: - Der Einsatzbedarf eines mobilen „Blitzers“ zur Geschwindigkeitskontrolle in der Ortslage Brodowin ist am 25.09.18 an die Polizei weitergeleitet worden;
- Zur Standortklärung der Glascontainer im OT Chorin findet am 02.10.18 mit dem Ortsvorsteher eine Vorortbegehung statt.
- Die Prüfung der Möglichkeit bzw. der Notwendigkeit, eine Leinenpflicht für Hunde in der Gem. Chorin einzuführen, wird aus Sicht der Verwaltung als nicht nötig erachtet, weil die geltende Ordnungsbehördliche Verordnung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bereits alle damit geforderten Ge- und Verbote enthält. Herr Matthes empfiehlt bei weiteren Diskussionsbedarf dieses Thema nochmals im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten.
- Zur Rechnung an die SG Brodowin zur verkehrsrechtlichen Anordnung besteht kein Handlungsbedarf mehr (erledigt).
- Die nicht genehmigten Zufahrten im Bereich der Ortslage Senftenhütte sind baulich wieder hergerichtet worden und werden durch das Ordnungsamt regelmäßig auf ihren Zustand beobachtet.
- Am 21.09.18 fand das Richtfest im Ersatzneubau der Kita Brodowin statt und im Anschluss wurde das 35-jährige Bestehen der Einrichtung gefeiert. Laut Mitteilung von Frau Lüdecke hat sich die Landes-Fördermittelsumme für den Neubau um 355.000,00 EUR erhöht, so dass sich der gemeindliche Eigenanteil auf 130.000,00 EUR verringert.
- Zur Errichtung einer Furt im Netttelgraben liegt noch kein Fördermittelbescheid vor;
- Herr Böhm aus Brodowin hat eine schriftl. Information über sämtliche Termine, wo der Verkauf des Grundstückes Brodowiner Dorfstraße 76 im OT Brodowin thematisiert wurde, erhalten.
- Das Landesamt für Straßenwesen hat mit Schreiben vom 26.09.18 zu den beantragten Maßnahmen wie folgt Stellung genommen:
- Für die grundhafte Instandsetzung der Ortsdurchfahrt Britz/Golzow ist der Bedarf eingeordnet worden, jedoch kann noch kein Zeitpunkt für die Realisierung benannt werden. - Ebenso verhält es sich mit der Maßnahme Radweg Britz/Golzow Herr Matthes empfiehlt für die Beschleunigung des Verfahrens den Besuch der betr. Ortsvorsteher und des Bürgermeisters beim Landesamt in Hoppegarten. - Die Bekanntmachung über den Verkauf des „“Klockow-Hauses“ Niederfinow in Bekanntmachungskästen der Gem. Chorin hat keine rechtlichen Auswirkungen
- gemäß der Änderung der Kommunalverfassung Bbg. am 03.07.2018 ist die gemeindliche Hauptsatzung dementsprechend anzupassen, die Gemeinde hat dafür 6 Monate Zeit.
in die Hauptsatzung sind danach Regelungen zur obligatorischen Durchführung von Einwohnerbefragungen und zur Entwicklung von Formen der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Die Gem. kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Desweiteren ist es nicht mehr zulässig, die Möglichkeit der Briefwahl bei Bürgerbegeheren/Bürgerentscheiden auszuschließen. Mit der Jugendkoordination werden derzeit Möglichkeiten der Umsetzung geprüft, für Dezember ist die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung vorgesehen. - Die erneute Frage von Herrn Mittag nach der Durchsetzung der Leinenpflicht für Hunde beantwortet er damit, dass bereits die jetzigen Bestimmungen alle Regeln für diesen Zweck beinhalten und eine Durchsetzung personell durch die Amtsverwaltung nicht möglich sein würde.
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