Auszug - Hauptsatzungsänderung aufgrund der Änderung in der BbgKVerf
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Herr Matthes informiert, dass es eine Änderung in der Kommunalverfassung gibt. Der § 18 a wird eingefügt – Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Herr Matthes zitiert den § 18 (1) und (2):
(1) Die Gemeinde sichert Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.
(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.
Herr Matthes informiert weiter, dass es im Vorfeld ein intensives Gespräch mit Frau Stiegler, Herrn Marten und Jugendkoordinatorin Frau Jung stattfand. In sämtlichen Belangen was Kinder und Jugendliche betrifft, müssen Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Formen der Mitwirkung sind in der Hauptsatzung zu verankern.
Herr Marten bestätigt, dass der Termin bei Anfang Januar bleibt. Es muss alles genau dokumentiert werden.
Herr Püschel möchte wissen, wie sich das mit der DSGVO verhält. Was gibt es dafür Möglichkeiten?
Herr Matthes erklärt, dass es die Möglichkeit von Aushängen in den Einrichtungen gibt. Für Eltern gibt es in den Schulen und Kitas entsprechende Informationen. Wer Interesse hat, wird sich einbringen.
Frau Stiegler berichtet, dass die Umfrage bereits eine Weile läuft und Rückmeldungen erhalten haben. Der letzte Stand lag bei etwa 35 Meldungen. Die Lehrer unterstützen und gehen mit den Kindern im Computerkabinett auf diese Seite.
Die Hauptsatzung ist in der Entwicklung. In die Hauptsatzung muss nicht nur der § 18 a einpflegt werden, sondern auch Hinweise der Kommunalverfassung. Wenn das Gerüst steht, dann soll die Satzung als Beschluss in die Gemeindevertretung. Wenn dann Änderungsbedarf besteht, dann wird dies aufgenommen. Wenn es zu viel wird, dann muss der Beschluss zurück genommen werden. Es gibt einen Formulierungsvorschlag vom Landkreis zur Orientierung.
Herr Matthes erklärt, dass es das Jugendparlament, Medienbeteiligung usw. gibt. Es soll ein kurzer Text werden. Es geht nicht nur um den § 18 a , sondern auch um weitere Änderungen in der Kommunalverfassung die in der Hauptsatzung mit umgesetzt werden müssen. Es gibt in diesem Jahr noch 2 Kommunalausschüsse. In einem Ausschuss wird es um den Amtshaushalt gehen und in dem anderen Kommunalausschuss um den Baubetriebshof. Da kann über den Stand zur Hauptsatzung und zur Beteiligung einen Zwischenstand geben werden.
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