Auszug - Prüfung der Möglichkeit einer grundsätzlichen Leinenpflicht für Hunde
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Herr Polster erinnert in das Thema einführend an die Diskussion in der letzten GVS (27.09.18, TOP 5), wonach aufgrund der bereits bestehenden Regelungen die Amtsverwaltung diesbezüglich keinen Handlungsbedarf sieht. Die Einführung und Umsetzung einer Leinenpflicht für Hunde in der Gemeinde Chorin wäre mit einem erheblichen materiellen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden, das Ordnungsamt empfiehlt der GV daher, davon abzusehen.
Dazu und zur Entscheidungsfindung liegt den Abgeordneten die Informationsvorlage CH-084/2018 IV des Ordnungsamtes vor, die von Frau Spann erläutert wird.
Die Vorlage beschreibt die bestehende Rechtssituation anhand der gesetzlichen Grundlagen, die bezüglich der Tier- und insbesondere der Hundehaltung aktuell gelten.
Frau Spann schlägt zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Hundekot weitere Optionen, wie z.B. die Installierung von Hundekot-Tütenhalter nach dem Britzer Beispiel oder Hundetoiletten vor.
Bei der Ermittlung und Feststellung solcher Ordnungswidrigkeiten helfen erfahrungsgemäß nur Anzeigen von Bürgern beim Ordnungsamt. Zur Anzeige kamen in den letzten Jahren kaum Bissvorfälle durch Hunde, auch gab es in den letzten 5 Jahren nicht eine Anzeige wegen Verunreinigungen durch Hundekot.
Frau Spann: die Einführung eines generellen Leinenzwanges ist juristisch fragwürdig, da dadurch ein Konflikt mit dem Tierschutzgesetz entsteht, nachdem die Gemeinde in diesem Fall die Einschränkungen beim Hund mit der Schaffung öffentlicher Auslaufflächen (Freilaufgebiete) mit entspr. Beschilderung auszugleichen hätte.
Frau Spann und Herr Polster informieren über eine Spezialregelung in § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Schorfheide, die eine Regelung zum generellen Leinenzwang enthält. Herr Polster favorisiert evtl. die Übernahme dieser Regelung für Chorin. Frau Spann weist darauf hin, dass die Durchsetzung in Schorfheide auch nicht mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes erfolgt, sondern Bussgeldverfahren lediglich aufgrund von Anzeigen durchgeführt werden. Eine Änderung oder Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung kann nur der Amtsausschuss per Beschlussfassung vornehmen, alle anderen Gemeinden müssten dem ebenfalls zustimmen.
In der nachfolgenden Diskussion wird u.a. nach anderen Möglichkeiten der Hundehalter-Aufklärung und Sanktionierungen gesucht. Ärger und Unsicherheit, besonders bei älteren Bürgern, besteht in den Ortsteilen über die Kot-Verunreinigungen auf den Bürgersteigen und über die freilaufenden Hunde.
Im Ergebnis der Diskussion positionieren sich die Abgeordneten einstimmig zu nachstehender Verfahrensweise:
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