Auszug - Bericht des Amtsdirektors
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Frau Spann berichtet zur zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die gesamte Ortslage Britz. Der Antrag wird in der 44. KW gestellt. Der Antrag für die ergänzende Beschilderung der vorhandenen Parkflächen in der Feldstraße wird ebenfalls in KW 44 gestellt. Zur Ahndung des fließenden Verkehrs, hinsichtlich Tonnagebegrenzung in Britz gibt Frau Spann an, dass für die Überwachung des fließenden Verkehrs die Polizei zuständig sei. Diese wurde schriftlich über den Sachverhalt, insbesondere die Überprüfung des fließenden Verkehrs entlang der Straße Blütenberger Weg informiert. Für die Beschilderung Blütenberger Weg wurde ein bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim gestellt. Derzeit wird die Beschilderung im Anhörungsverfahren geprüft. Neben der Tonnagebegrenzung soll auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit entlang der Straße Blütenberger Weg angepasst werden. Frau Spann berichtet weiterhin zum Sachverhalt Britz, „Kurze Straße“. Die Problematik mit den Regenentwässerungsmulden (parkende Fahrzeuge und Ablagerung von Abfällen) wurde dem Ordnungsamt am 16.10.2018 durch den BBH mitgeteilt. Bei Kontrollen vor Ort am 17.10.2018 konnten keine parkende Fahrzeuge und Ablagerungen von Abfällen festgestellt werden. Es wurde jedoch festgestellt, dass der Seitenstreifen ab Kreuzungsbereich (ca. 20-30 m) genutzt wird. Wie die Nutzung des Seitenstreifens erfolgt, konnte nicht festgestellt werden. In der Straße „Kurze Straße“ ist das Parken auf der Fahrbahn und Seitenstreifen durch Verkehrszeichen nicht verboten. Gemäß § 12 StVO ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn dieser dazu ausreichend befestigt ist. Nach Rücksprache mit dem Bauamt wurden entlang der gesamten Straße „Kurze Straße“ sogenannte Entwässerungsmulden baulich hergestellt. Bisher sind dem Amt Britz-Chorin-Oderberg keine Probleme hinsichtlich der Entwässerungsmulden bekannt gegeben worden. Aus Sicht des Ordnungsamtes besteht kein dringender Handlungsbedarf. Durch das Ordnungsamt werden entsprechende Kontrollen im Außendienst durchgeführt. Der Sachverhalt wird dokumentiert und wenn notwendig werden der Gemeindevertretung Lösungsvorschläge (z.B. Errichtung eines eingeschränkten Halteverbotes) unterbreitet. Frau Spann gibt zum neuen Standort für die Bushaltestelle Britz-Dorf an, dass es zur nächsten Gemeindevertretung einen Beschluss geben wird. Die Fördermittel für 2019 sind beantragt. Frau Spann informiert, dass es für die Baumaßnahmen beim Bahnübergang in Britz einer Vollsperrung bedarf (Nachtbaustelle), dies ist aber erst möglich wenn die B198 wieder offen ist.
Herr Gersdorf äußert sich zur Überprüfung des fließenden Verkehrs entlang des Blütenberger Weges. Es galt zu prüfen, ob LKW´s, welche den Weg Passieren, zum landwirtschaftlich Verkehr zählen. Das was Frau Spann berichtete, war nicht die Antwort auf das Anliegen.
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