Auszug - Information für die Einwohner zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach Abschluss der Sanierung
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Frau Platz von der DSK stellte sich den anwesenden Bürgern vor und erläuterte kurz die gesamte Fördermaßnahme. Die Sanierung durch die Städtebauförderung wurde in das vereinfachte Verfahren umgewandelt, dadurch ist die Belastung für den Bürger geringer. Insgesamt wurden ca. 6 Millionen Euro verbaut. Die Höhe der Ausgleichsbeträge wurde durch einen Gutachter ermittelt. Letzte Förderung jetzt für die Sanierung der Stützmauer an der Schule.
Herr Mulsow, Anwohner der Berliner Straße, beklagte sein Problem mit dem Hang, wenn es sehr stark regnet und der Schlamm über sein Grundstück läuft. Trotz einiger Anfragen an das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird er weiterhin mit dem Problem allein gelassen. Weiter wollte er wissen, warum die Anteile der Ausgleichzahlung erhöht wurden sind. Dazu wurde ihm mitgeteilt, dass es an der Höhe der Sanierung festgemacht wird. Zu seinen Differenzen mit dem Amt bot ihm Frau Lüdecke einen Termin zur Klärung an, da es für Herrn Mulsow weitere ungeklärte Fragen gibt und er sich immer wieder zu Wort meldete. Im Verlauf der Sitzung wollte Herr Mulsow noch die Berechnungsgrundlage erläutert haben. Daraufhin erläuterte Frau Platz ihm die Verfahrensweise.
Herr Sollrick aus dem Oberkietz erkundigte sich nach weiteren Maßnahmen, die noch gefördert werden sollen und um wieviel höher eine Sanierung ist, da die Denkmalpflege mit eingebracht werden muss. Dies werde, so Frau Platz von der DSK, im kommenden Jahr nochmal geprüft, aber wahrscheinlich auf Grund der Haushaltssituation der Stadt Oderberg werde es keine weiteren Maßnahmen geben. Bezugnehmend der Denkmalpflege wurde ihm auch die Verfahrensweise erläutert.
Zum Schwerpunkt Sanierung der Stützmauer an der Schule, stellte Herr Rochlitz die Frage, wer eigentlich dafür zuständig ist. Stadt, Kirche oder Schulamt. Diesbezüglich wurde ihm mitgeteilt, dass die Verantwortung in der Trägerschaft der Schule liegt, demnach in Verantwortung der Stadt Oderberg. Weiterhin teilte Frau Platz mit, dass man immer bedenken sollte, dass außerhalb des Sanierungsgebietes diese Maßnahmen für die Anwohner noch höhere Kosten verursachen.
Auf Anfrage weiterer Bürger zum Thema Löschung der Grundbucheintragungen (haben nur informativen Charakter), wurde von Frau Platz erläutert, dass diese nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme auf Sammelantrag des Amtes gelöscht werden. Es gab weitere diverse Diskussionen bezüglich der Möglichkeit der Stundung, falls die Bürger nicht in der Lage sind, alles in einer Summe zu zahlen.
Die Diskussion zum Thema Erhebung von Ausgleichbeträgen wurde dann beendet, da es keine weiteren Fragen gab. |
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