Auszug - Vorbereitung der Haushaltsplanung 2015

 
 
Finanzausschuss Britz
TOP: Ö 4.2
Gremium: Finanzausschuss Britz
Datum: Mo, 01.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Frau Gohlke erörtert die Mitteilung des Ministeriums der Finanzen über die Orientierungsdaten für das Haushaltsjahr 2015. Wegen eines geringeren Ertrages aus den Gewerbesteuern 2013 erhält die Gemeinde 2015 mehr Schlüsselzuweisungen.

 

Der Arbeitsentwurf wurde kurzfristig auf Grundlage einer ersten Kostenschätzung als erste Diskussionsgrundlage erstellt.

-          Änderungen

-     Finanzbedarf für Aufwandsentschädigungen

-              Finanzbedarf für die Erstellung des Baumkatasters ist noch zu ermitteln,

-              Antrag auf Bezuschussung des Platzwartes des FSV liegt beim Bürgermeister vor, wird erst   nach der Entscheidung über den Mietvertrag „Gemeinde/FSV HdL behandelt.

-               Neuregelung Förderung des FSV steht noch aus

-               Nutzbarmachung „Schulcontainer“- Finanzbedarf ist noch zu ermitteln, außerdem ist die Möglichkeit der Nutzung der Sanitäranlagen in der Turnhalle zu prüfen

-               Sind die auf dem Spielplatz/den Spielplätzen festgestellten Mängel beseitigt?

-               Begehung der Spielplätze, insbesondere des in der Wiesenstraße, und des Friedhofes in Vorbereitung der Planung 2015 erforderlich

 

-          Korrektur S. 49- Gewerbesteuerumlage , negatives Vorzeichen ändern

 

Frau Gohlke: Nach kameraler Beurteilung (ohne nichtzahlungswirksame Ansätze, bzw. mit den bisher nur geschätzten Beträgen für Abschreibungen und der Auflösung von Sonderposten) kann voraussichtlich aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, eine gleichbleibende Ertragslage vorausgesetzt, der Finanzbedarf für die Zins- und Tilgungszahlungen erwirtschaftet werden.

 

Die Mittel für die Anhebung der Regenwasserschächte in der Wilhelm- und Mittelstraße sind eingestellt.

 

Es wird über den Zeitpunkt der Kreditaufnahme für den Neubau der Kita gesprochen. Der Antrag bei der KfW kann erst 3 Monate vor Baubeginn gestellt werden.

 

Herr Guse regt an, die günstige Zinslage auszunutzen und so schnell, wie möglich die Kreditmittel zu binden.

 

Frau Gohlke: Es muss zunächst die Genehmigung der Kommunalaufsicht (Verpflichtungsermächtigung im Zusammenhang mit geplanter Kreditaufnahme 2015) vorliegen.

-          Die Kreditaufnahme ist in jeder Sitzung des FA zu thematisieren.