Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Die Leiterin des Bauamtes, Frau Lüdecke, in Vertretung des AD trägt folgende Aufgabenerledigungen/Informationen in der Sitzung vor.
Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor
Festplatz an der Kita Chorin Vor Ort Termin mit Herrn Buse hat stattgefunden, Zuarbeit für HP 2019 erfolgt
Zuarbeit für HP 2019 erfolgt
Ersatzneubau des Überbaus mit größerer Breite und Tragfähigkeit wie ursprünglich geplant zusätzliche Herstellung der Anprallsicherheit der Überführung durch Austausch der nicht anprallsicheren Pendelstützen gegen eine anprallsichere Stützkonstruktion für Streckengeschwindigkeit von 160 km/h Kostenteilung für die Herstellung der Anprallsicherheit (Stützenaustausch) 50 % Bahn : 50% Gemeinde Kosten für Überbau, einschl. Berührungsschutz und Anpassung der Oberleitung Gemeinde Der Erhalt der vorh. Widerlager wäre noch zu prüfen (in Kosten nicht enthalten)
Kosten die in der jetzigen Phase lediglich einen Anhaltspunkt geben und Einschätzung, dass diese nicht auskömmlich sein werden.
- Gesamtkosten ohne Kosten Erneuerung/ Verbesserung Widerlager, Auflagen aus Baugrunduntersuchungen und sonstigen Auflagen ca. 1.400.000,- € - abzgl. Anteil Bahn ca. 150.000,- € - förderfähige Gesamtkosten bei 75 % Förderung ca. 1.250.000,- € - Höhe Eigenanteil ca. 312.500,- € Um genauere Kosten und Auflagen zu ermitteln, bedeutet es, dass wir eine Planungsausschreibung vornehmen und dies finanzieren müssen. Als Ergebnis haben wir dann noch keine neue Brücke und keiner kann sagen, wann die Bahn die Strecke ausbaut, ob dieses Bauwerk dann Bestand hat.
Erledigt , aber Weiterführung des Straßenabschnittes weiterhin nicht befriedigend.
Mauersanierung und Vorplatzbefestigung Trauerhalle ist erfolgt. Heckenbeschnitt erfolgt.
Abpollerung übersteigt den Haushaltsansatz / Fehlbetrag 5.000,00 €, entweder Reduzierung Umfang auf Haushaltsansatz oder keine Beauftragung. Beauftragt wird erst einmal nur das . Buswartehäuschen Alte Handelsstraße, Buswartehäuschen Hüttenweg und Abriss Buswartehäuschen in der Triftstraße.
Ausschreibung ist aufzuheben, Finanzierung nicht abgesichert, Fehlbetrag von 8.000,00 € Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2019 zur erneuten Ausschreibung und Umsetzung der Pflanzarbeiten bzw. alternativ zur Ablösung durch Einzahlung in den Flächenpool des LK wurde am 23.10.18 an die UNB gestellt
fehlt verkehrsrechtliche Anordnung zum Rückbau fehlende Lampe in Sandkrug wird noch gesetzt Errichtung Lampe am Gemeindehaus in Serwest wurde zwischen Herrn Gesse und Firma Schröder abgestimmt
Die Öffentliche Ausschreibung für Los 01 Gerüstbauarbeiten wurde aufgehoben, weil keine Angebote abgegeben worden sind, daher beschränkt ausgeschrieben, morgen 26.10.18 Submission, Auftragsvergaben werden am Montag 29.10.18 erfolgen Dadurch Verzögerung Baubeginn vom 22.10. auf den 05.11.18
Das Ordnungsamt hat den Landwirtschaftsbetrieb, welcher vermeintlichen für die Belästigung und Beschädigung verantwortlich ist angehört. Weiterhin wurde der Landwirtschaftsbetrieb auf die einzuhaltende Straßenreinigungspflicht hingewiesen. Ferner sind die öffentlichen Gehwege nicht mit den landwirtschaftlichen Maschinen zu überfahren.
Bezüglich eines möglichen Teileinziehungsverfahrens wurde die Thematik mit dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde, erörtert. Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen Bedenken, hinsichtlich der Anordnung einer möglichen Tonnagebegrenzung mit Ausschluss des landwirtschaftlichen Verkehrs. In Städten kann der landwirtschaftliche Verkehr unter Umständen ausgeschlossen werden. Im ländlichen Raum, wozu auch der Ortsteil Golzow gehört, ist dies jedoch nicht möglich. Der landwirtschaftliche Verkehr gehört zum ländlichen Raum dazu. Hinzu kommt, dass dem landwirtschaftlichen Verkehr, bei einer möglichen Tonnagebeschränkung, entsprechende Alternativstrecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Erfolgt für die Alte Handelsstraße eine Tonnagebeschränkung, welche von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim anzuordnen ist, so müsste der landwirtschaftliche Verkehr z.B. über die Nebenstraßen (Weiden-/Lindenweg) ausweichen. Diese sind jedoch für den landwirtschaftlichen Verkehr zu schmal. Ein weiterer Umweg, z.B. über die Landesstraßen und andere Ortsteile, sind unverhältnismäßig.
Der Tonnagebegrenzung mit Ausschluss des landwirtschaftlichen Verkehrs steht ferner entgegen, dass der jeweilige Landwirtschaftsbetrieb, bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Alten Handelsstraße stellen könnte. Ferner stellt die Untere Straßenverkehrsbehörde fest, dass es mehrere Landwirtschaftsbetriebe in der näheren Umgebung im Ortsteil Golzow gibt und es bislang zu keinen Beschwerden gekommen ist. Ein mögliches Fehlverhalten eines Landwirtschaftsbetriebes, sollte keine Auswirkungen auf andere ansässige Landwirtschaftsbetriebe haben.
Für den OT Golzow wurde bereits der neue Standort festgelegt. Die Abstimmung für den OT Senftenhütte erfolgt noch.
Herr Horst fragt an, wann die Umstellung der Straßenlampen auf LED in Chorin und Neuehütte erfolgen wird. Diese ist in Abarbeitung und Planung, HP 2019.
Frau Lüdecke informiert, dass die Brücke am Dorfteich in Golzow fertiggestellt ist , die Fa. Rouvel die Betonfundamente erstellt hat und Fa. Wrensch bis 30.10.2018 die Brücke wieder aufstellt.
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