Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 25.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

Die Leiterin des Bauamtes, Frau Lüdecke, in Vertretung des AD trägt folgende

Aufgabenerledigungen/Informationen in der Sitzung vor.

 

  • Errichtung einer Furt im Nettelgraben am Standort „“Eckernbrücke“ im OT Chorin, Fördermittel sind beantragt 

      Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor

 

  • Verbreiterung der Auffahrt und Errichtung einer Lampe einschl. Reparatur Bühne

           Festplatz an der Kita Chorin

      Vor Ort Termin mit Herrn Buse hat stattgefunden, Zuarbeit für HP 2019 erfolgt

 

  • Gehweg an der L200 Serwest

      Zuarbeit für  HP 2019 erfolgt

 

  • Straßenüberführung Golzower Weg im OT Chorin

      Ersatzneubau des Überbaus mit größerer Breite und Tragfähigkeit wie ursprünglich geplant

      zusätzliche Herstellung der Anprallsicherheit der Überführung durch Austausch der nicht anprallsicheren Pendelstützen gegen eine anprallsichere Stützkonstruktion für Streckengeschwindigkeit von 160 km/h

      Kostenteilung für die Herstellung der Anprallsicherheit (Stützenaustausch)

50 % Bahn : 50% Gemeinde

      Kosten für Überbau, einschl. Berührungsschutz und Anpassung der Oberleitung Gemeinde

      Der Erhalt der vorh. Widerlager wäre noch zu prüfen (in Kosten nicht enthalten)

 

      Kosten die in der jetzigen Phase lediglich einen Anhaltspunkt geben und Einschätzung, dass diese nicht auskömmlich sein werden.

 

-          Gesamtkosten ohne Kosten Erneuerung/

Verbesserung Widerlager, Auflagen aus

Baugrunduntersuchungen und sonstigen Auflagen ca.   1.400.000,- €

-          abzgl. Anteil Bahn ca.     150.000,- €

-          förderfähige Gesamtkosten bei 75 % Förderung ca.   1.250.000,- €

-          Höhe Eigenanteil ca.     312.500,- €

Um genauere Kosten und Auflagen zu ermitteln, bedeutet es, dass wir eine Planungsausschreibung vornehmen und dies finanzieren müssen.

Als Ergebnis haben wir dann noch keine neue Brücke und keiner kann sagen, wann die Bahn die Strecke ausbaut, ob dieses Bauwerk dann Bestand hat.

 

  • Reparatur Übergang Asphalt Pflaster Choriner Dorfstraße

      Erledigt , aber Weiterführung des Straßenabschnittes weiterhin nicht befriedigend.

 

  • Friedhof Brodowin

      Mauersanierung und Vorplatzbefestigung Trauerhalle ist erfolgt.

      Heckenbeschnitt erfolgt.

 

  • Friedhof Serwest vor Ort mit Herrn Horst, Klärungsbedarf mit Ortsbeirat, Vorschlag die Eingangstoranlagen zu sanieren, Abriss Nebengebäude (Gerätehaus), Aufsichtung der Bereiche wo Steine runtergefallen sind.

                                

  • Ausschreibungsergebnis  Herstellung Haltestelle einschl. Buswartehäuschen Alte Handelsstraße, Buswartehäuschen Hüttenweg und Abriss Buswartehäuschen in der Triftstraße, Abpollerung Platz vor Kirche Golzow ist erfolgt              .

 

 

 

 

 

      Abpollerung übersteigt den Haushaltsansatz / Fehlbetrag 5.000,00 €, entweder Reduzierung Umfang auf Haushaltsansatz oder keine Beauftragung.

      Beauftragt wird erst einmal nur das . Buswartehäuschen Alte Handelsstraße, Buswartehäuschen Hüttenweg und Abriss Buswartehäuschen in der Triftstraße.

 

  • Restleistung Heckenpflanzung Sanierung Dorfteich

      Ausschreibung ist aufzuheben, Finanzierung nicht abgesichert, Fehlbetrag von 8.000,00 €

      Antrag auf Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2019 zur erneuten Ausschreibung und Umsetzung der Pflanzarbeiten bzw. alternativ zur Ablösung durch Einzahlung in den Flächenpool des LK wurde am 23.10.18 an die UNB gestellt

 

  • Straßenbeleuchtung Sandkrug und Serwest

      fehlt verkehrsrechtliche Anordnung zum Rückbau

fehlende Lampe in Sandkrug wird noch gesetzt

      Errichtung Lampe am Gemeindehaus in Serwest wurde zwischen Herrn Gesse und Firma Schröder abgestimmt

 

  • Umbau / Sanierung Feuerwehrgerätehaus in Golzow

      Die Öffentliche Ausschreibung für Los 01 Gerüstbauarbeiten wurde aufgehoben, weil keine Angebote abgegeben worden sind, daher beschränkt ausgeschrieben, morgen 26.10.18 Submission, Auftragsvergaben werden am Montag 29.10.18 erfolgen

      Dadurch Verzögerung Baubeginn vom 22.10. auf den 05.11.18

 

  • Unerträgliche Verkehrssituation und Belastungen auf der Alten Handelsstraße
    im OT Golzow durch landwirtschaftl. Verkehr Herr Polster: Verwaltung soll alle Möglichkeiten prüfen, die Belästigungen und Beschädigungen der Straße sowie
    der Fußwege(z.B. durch Teileinziehung) zu beenden OA/BA

Das Ordnungsamt hat den Landwirtschaftsbetrieb, welcher vermeintlichen für die Belästigung und Beschädigung verantwortlich ist angehört. Weiterhin wurde der Landwirtschaftsbetrieb auf die einzuhaltende Straßenreinigungspflicht hingewiesen. Ferner sind die öffentlichen Gehwege nicht mit den landwirtschaftlichen Maschinen zu überfahren.

 

Bezüglich eines möglichen Teileinziehungsverfahrens wurde die Thematik mit dem Landkreis Barnim, Untere Straßenverkehrsbehörde, erörtert.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen Bedenken, hinsichtlich der Anordnung einer möglichen Tonnagebegrenzung mit Ausschluss des landwirtschaftlichen Verkehrs.

In Städten kann der landwirtschaftliche Verkehr unter Umständen ausgeschlossen werden. Im ländlichen Raum, wozu auch der Ortsteil Golzow gehört, ist dies jedoch nicht möglich. Der landwirtschaftliche Verkehr gehört zum ländlichen Raum dazu.

Hinzu kommt, dass dem landwirtschaftlichen Verkehr, bei einer möglichen Tonnagebeschränkung, entsprechende Alternativstrecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Erfolgt für die Alte Handelsstraße eine Tonnagebeschränkung, welche von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim anzuordnen ist, so müsste der landwirtschaftliche Verkehr z.B. über die Nebenstraßen (Weiden-/Lindenweg) ausweichen. Diese sind jedoch für den landwirtschaftlichen Verkehr zu schmal. Ein weiterer Umweg, z.B. über die Landesstraßen und andere Ortsteile, sind unverhältnismäßig.

 

 

 

 

 

Der Tonnagebegrenzung mit Ausschluss des landwirtschaftlichen Verkehrs steht ferner entgegen, dass der jeweilige Landwirtschaftsbetrieb, bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim, eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Alten Handelsstraße stellen könnte. Ferner stellt die Untere Straßenverkehrsbehörde fest, dass es mehrere Landwirtschaftsbetriebe in der näheren Umgebung im Ortsteil Golzow gibt und es bislang zu keinen Beschwerden gekommen ist. Ein mögliches Fehlverhalten eines Landwirtschaftsbetriebes, sollte keine Auswirkungen auf andere ansässige Landwirtschaftsbetriebe haben.

 

  • Für die falsch aufgestellten City-Briefkästen in den OT Senftenhütte und Golzow
    soll gem. Beschluss der GVS von 2017 in vorheriger Abstimmung mit den Ortsvorstehern die Umsetzung veranlasst werden.

Für den OT Golzow wurde bereits der neue Standort festgelegt. Die Abstimmung für den OT Senftenhütte erfolgt noch.

 

Herr Horst fragt an, wann die Umstellung der Straßenlampen auf LED in Chorin und Neuehütte erfolgen wird. Diese ist in Abarbeitung und Planung, HP 2019.

 

Frau Lüdecke informiert, dass die Brücke am Dorfteich in Golzow fertiggestellt ist , die Fa. Rouvel die Betonfundamente erstellt hat und Fa. Wrensch bis 30.10.2018 die Brücke wieder aufstellt.