Auszug - Information zu den Auflagen, Forderungen und Hinweisen der Denkmalschutzbehörde
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Frau Bernhard informiert über einen Termin mit der Denkmalschutzbehörde und teilt mit, dass im Amtsblatt 08/2014 eine entsprechende Information zum Denkmalstatus des Dorfkerns von Hohenfinow veröffentlicht wurde. Die Gemeindevertreter haben den Text gelesen, aber Herr Fröhlich stellt z. B. fest, dass dort nicht die Konsequenzen beschrieben sind, die sich aus dem Denkmalstatus ergeben. Das wäre aber für den Bürger/Grundstücksbesitzer das Wesentliche.
Insofern stellt sich die Frage, ob man an die betreffenden Einwohner noch mal ein Rundschreiben verschickt und Ihnen die Bedeutung des Dorfkern-Denkmals kurz erläutert.
Die Bauverwaltung soll hierzu in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde ein kurzes, freundliches Anschreiben an die Bewohner des Dorfkerns richten und darauf hinweisen, dass bei Umbauten u. ä. im Zweifelsfall immer die Bauverwaltung/Denkmalbehörde zu kontaktieren ist. |
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