Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

Herr Matthes informiert über folgende Angelegenheiten:

 

  1. Amtsumlage

-          der prozentuale Anteil der Gemeinde an der Amtsumlage ist im Allgemeinen verringert, jedoch sind die Gesamtkosten erhöht

 

  1. Stellenplan

-          im Zuge der Umwidmung des Krafthauses auf das Amt wurden die Stellenplananteile 1:1 übernommen

 

  1. Fahrgastanlegersteg

-          Versicherungsdaten des Verursachers liegen vor und der Schaden wird geltend gemacht

 

  1. Ausschreibung Kita/Sporthalle

-          die Frist für die Ausschreibung der Bauleistungen endet am 14. November, eine Entscheidung erfolgt im Entwicklungsausschuss

 

  1. Arztpraxis in Falkenberg

-          die Arztpraxis in Falkenberg schließt am 8. Dezember

-          als Ersatz steht die Praxis in Sommerfelde eventuell zur Verfügung

 

Frau Spann ergänzt.

 

  1. NI-076/2018 IV (Standorte Dialog-Display-Geräte) Vorlage zur Kenntnis genommen (Mitglieder sind über die jetzigen Standorte verärgert)

 

Standorte wie gewünscht konnten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht umgesetzt werden (vgl. NI-076/2018 IV). Der Aufstellungstermin für die Geräte war dem betreffenden Gemeindevertreter bekannt (E-Mail vom 02.08.2018; Aufstellung war am 08.08.2018). Dieser war jedoch erst später anwesend, als die Firma RTB GmbH & Co. Kgin Anwesenheit einer Mitarbeiterin der Verwaltung bereits mit der Aufstellung begonnen hatte.

 

Standorte wurden nochmals am 07.11.2018 besichtigt. Standort Grenzhäuser ist optimal; Standort in Höhe der Bushaltestelle sollte korrigiert werden. Ein Alternativstandort für das Dialog-Display-Gerät in Höhe der Bushaltestelle könnte in der Hebewerkstraße 21 (Gehweg wird in Anspruch genommen) oder Hebewerkstraße 41 (in Höhe des Hotels) festgelegt werden. Der ursprüngliche Stand, der ca. 20 m weiter in Richtung Hebewerk vorgesehen war, ist wegen der Abdeckung der vorhandenen Kanalisation nicht geeignet.

 

  1. 30-iger Zone (30 km/h – Verkehrszeichen) hinterm Hebewerk Richtung Liepe möglich?

 

Derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h unter dem Schiffshebewerk. Eine weitere Einschränkung der Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (hier Höhe Grenzhäuser) müsste hinreichend begründet werden. Hierfür ist es erforderlich den Einfluss von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf das Unfallgeschehen nachzuweisen. Hinweis: Mit Datum vom 28.02.2017 Versagung, dies wurde der Gemeinde in der Märzsitzung 2017 durch Herrn Matthes mitgeteilt. Versagungsgrund: kein Gehweg, Häuser zurückgesetzt, ausreichender Grünstreifen, Fußgängeraufkommen gering, keine außergewöhnliche Gefahrenlage, Streckenabschnitt nicht unfallauffällig.

 

  1. Eisenpoller entlang der Hebewerkstraße

 

Laut Rücksprache mit dem Bauamt wurden die Poller im Zuge der Ausbaumaßnahme Gehweg (zur Sicherung des Gehweges) aufgestellt.

Laut Aussage der Unteren Straßenverkehrsbehörde liegt für diese Poller keine verkehrsrechtliche Anordnung vor. Bei einer gemeinsamen vor Ort Begehung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde wurde entschieden, dass die Poller weiterhin stehen bleiben können, wenn diese mit einem entsprechenden reflektierenden Rotring (Klebefolie) versehen werden. Die reflektierende Folie ist notwendig, damit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann.

 

  1. Fahrbahnverengung vor der Hebewerkstr. 8, Hinweisschild aufstellen, um Touchierung Gehweg zu begegnen.  

 

Bei einer gemeinsamen vor Ort Begehung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde wurde die aktuelle Beschilderung in Augenschein genommen. Die Fahrbahnverengung für die Fahrtrichtung Niederfinow, Dorfmitte in Richtung Schiffshebewerk ist durch das entsprechende Verkehrszeichen (Vz. 121-10) sowie einer Markierung auf der Fahrbahn ausreichend gekennzeichnet.

Für die Gegenrichtung vom Schiffshebewerk in Richtung Niederfinow, Dorfmitte weisen keine Verkehrszeichen auf die Fahrbahnverengung hin.

Aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde sollte für die Fahrtrichtung Niederfinow, Dorfmitte ebenfalls eine Beschilderung erfolgen. Seitens des Ordnungsamtes wird diesbezüglich Kontakt mit dem LS Brandenburg aufgenommen (Rücksprache zur letzten Straßenbefahrungen vom LS Brandenburg bzgl. Beschilderung; unter Umständen ist die Beschilderung auch nur zu ersetzen)

Sollte es in der Vergangenheit keine Beschilderung an diesem Standort gegeben haben, wird seitens des OA ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gestellt.

 

 

  1. Hebewerkstraße - linker und rechter Straßenrand mit durchgezogener Linie, die PKW überfahren diese und parken trotzdem auf dem Seitenstreifen. Entscheidung vom OA, ob hier Verkehrszeichen  z.B.     

1.“Parken auf dem Grünstreifen frei für Anwohner“ ; 2. „Anwohnerparkplatz“ aufgestellt

werden können.

 

Bei einer gemeinsamen vor Ort Begehung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde wurde diese Thematik erörtert. Grundlegend ist innerhalb der Ortschaft zum Parken der Seitenstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist (vgl. § 12 Abs. 4 StVO). Entlang der Hebewerkstraße ist das Parken auf dem Seitenstreifen durch amtliche Verkehrszeichen nicht verboten. Folglich gilt dementsprechend, dass das Parken dort zulässig ist. Eine zusätzliche Beschilderung ist aus Sicht der Unteren Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich.

 

 

  1. Baumaßnahme des ZWA Hebewerkstraße 108-113 (halbseitige Sperrung des Verkehrs); voraussichtlicher Beginn in der 46. KW 2018

 

Derzeit Anhörungsverfahren zur geplanten Maßnahme (Frist endet am 09.11.2018). Sofern die Maßnahme durch den Landkreis Barnim bewilligt wird, erfolgt eine Mitteilung in der Tageszeitung.

 

  1. Befahrbarkeit Feldweg (Flurstück 149)

 

Die Befahrbarkeit des Feldweges wurde im Rahmen der Außendiensttätigkeit am 07.11.2018 geprüft.Derzeit wird durch das Bauamt die Eigenschaft des Flurstückes geprüft (bzgl. Widmung).

 

  1. Finowstraße Tonnagebegrenzung 7,5 t und Beschilderung 30 km/h

 

Bei einer gemeinsamen vor Ort Begehung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde wurde die Beschilderung, bezüglich der Tonnagebegrenzung (7,5 t) in Augenschein genommen.

Die verkehrsrechtliche Anordnung aus dem Jahr 1999 enthält keine konkreten Angaben für welchen Bereich die Tonnagebegrenzung angewendet werden soll. Der Sachverhalt wird derzeit gemeinsam mit dem Bau- und Ordnungsamt im Amt Britz-Chorin-Oderberg geprüft. Unter Umständen gilt die Tonnagebegrenzung nur für einen Abschnitt entlang der Finowstraße (gepflasterter Bereich von Hausnummer 1 – 31).

In diesem Zusammenhang wird auch die Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Finowstraße erneut durch den Landkreis Barnim von Amts wegen geprüft.

 

  1. Dorfstraße Markierung der Bremsschwellen

 

Eine entsprechende Maßnahme ist dem OA nicht bekannt. (Ist baulich hergerichtet – im Zweifel Fahrbahn markieren durch Bauamt – keine VRAO notwendig und vorhanden)

 

  1. Anfang des Fahrradweges am Ende der Dorfstraße (die Einfassung für den Pfosten wurde zubetoniert. Wer war das und aus welchen Gründen)

 

  1. Beschilderung Lieper Schleuse

 

Bei einer gemeinsamen vor Ort Begehung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde wurde die Beschilderung in Augenschein genommen. Beschilderung muss der VRAO angepasst werden – Auftrag an den BBH erging am 23.01.2018

 

 

Herr Springer erkundigt sich nach der 30-Zone in der Hebewerkstraße (Kita) = Punkt 7. Das Ordnungsamt möchte bitte erneut versuchen, den Antrag für die 30 Zone bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

Herr Siebke versteht das Problem bei den Dialog-Displays nicht. Moderne Technik sollte in der Lage sein, an den ausgewählten Standorten ordnungsgemäß zu funktionieren. Der Freischnitt sollte erfolgen und die Akkus müssen getauscht werden.