Auszug - Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)
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Keine Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsaus-schuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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