Auszug - Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 7.4
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow
NI-084/2018 Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsaus-schuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

6

6

-

-

-

 


  Beschluss: 08.11.2018 Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2019 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 22.11.2018 Status: 31.12.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: