Auszug - Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)

 
 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
TOP: Ö 5.3
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15
Raum: Feuerwehr Stolzenhagen
Ort: Feuerwehr Stolzenhagen, Ernst-Thälmann-Straße 19, 16248 Lunow-Stolzenhagen
LS-054/2018 Übertragung der Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg (§14 Absatz 2 BbgKWahlG)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Herr Matthes erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, die Aufgabe der Berufung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters nach § 14 Absatz 2 Satz 1 BbgKWahlG an den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen.

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 


  Beschluss: 22.11.2018 Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 31.12.2019 realisiert Koordinierung:
Hauptamt  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 06.12.2018 Status: 31.12.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: