Auszug - Neufassung der Hauptsatzung
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Matthes erläutert die Notwendigkeit der Neufassung aufgrund der Änderungen in der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Zwischenzeitlich liegt auch eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vor. Die vorgeschlagenen Formulierungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Britz sind denen in der Mustersatzung ähnlich.
Herr Marten verweist auf den § 10 der Satzung und erklärt, dass man gut beraten ist, dass dort Geschriebene auch zu fordern. Er beantragt im Weiteren die Wiederaufnahme des § 11 aus der noch gültigen Hauptsatzung. Dem Änderungsantrag wird einstimmig zugestimmt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1.
Der ehemalige § 11 (alte Hauptsatzung) ist unverändert in die neue Hauptsatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |