Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 5
Gremium: Amtsausschuss
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Der Amtsdirektor stellt Frau Hübscher-Mahlitz als neue Mitarbeiterin im Bauamt vor. Sie ist seit 35 Jahren Bauingenieurin und arbeitet in diesem Beruf für den öffentlichen Bereich seit 10 Jahren.

 

Die Amtsverwaltung hat ein technisches Problem, das eine kontinuierliche Arbeit zur Zeit ausschließt. Die EDV-Anlage ist durch einen Trojaner namens »Emotet« befallen. Alle Server mussten heruntergefahren werden, da mit Viren befallen und teilweise dadurch nicht mehr einsetzbar. Derzeit wird an einer Insellösung gearbeitet, dass das Einwohnermeldeamt und die Kasse schnellstmöglich wieder arbeiten kann. Dem anschließend gilt es »Infoma« und »Allris« wieder nutzbar zu machen.

 

Die Installation der neuen Technik wird im Frühjahr 2019 erwartet. Das bedeutet eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit für ein Vierteljahr.

 

Frau von Cysewski zeigt erneut an, dass die Einladungen verspätet eingegangen sind.

 

Der Amtsdirektor bestätigt, dass das mit dem Problem in Zusammenhang stehen kann.

 

Herr Püschel fragt an, ob die gespeicherten Daten verschlüsselt wurden oder nach außen gedrungen sind.

 

Der Amtsdirektor verneint dies, der Datenbestand an sich ist ungefährdet.

 

Frau Fürst möchte wissen, ob es für diese Fälle ein Notkonzept gibt.

 

Der Amtsdirektor antwortet, dass es ein Notkonzept für herkömmliche Viren und Trojaner gibt. Unter Anderem ist die Modernisierung der gesamten Serverumgebung notwendig. Das ist in Arbeit.

 

Der Amtsdirektor geht über auf das Problem der »Wahlplakate«. Zu den Wahlen erschlägt eine Flut von Plakaten die Gemeinden. Er schlägt vor, über eine ordnungsbehördliche Anordnung die Anzahl der zugelassenen Plakate zu begrenzen, zum Beispiel fünf Plakate je Vorschlagsträger und Ortsteil. Er erbittet die Meinung der Anwesenden.

 

Herr R. Püschel hält das für unnötig und mahnt außerdem die Kosten an, die die Kontrolle zusätzlich kosten würde.

 

Herr Otto sieht nicht die Vielzahl als Problem sondern eher das Aufräumen danach.

 

Herr Marschner hat ein Problem mit dem Aufhängen an Laternenmasten, die in der Regel beschädigt werden.

 

Der Amtsdirektor informiert, dass das Verbot, an Straßenlaternen Plakate aufzuhängen, in allen Gemeinden außer in der Stadt Oderberg schon verboten ist.

 

Frau S. Spann informiert, dass das Ordnungsamt Bescheide verschicken möchte, in denen die Ersatzvornahme angedroht werden soll.

 

Der Amtsdirektor sieht darin nicht den richtigen Weg.

 

Dr. Gollner ist gegen die Limitierung, da die Einschränkung für die Parteien damit zu groß wäre.

 

Herr Polster verweist darauf, dass, wenn die Regelung mit den Straßenlaternen konsequent durchgesetzt wird, sich die Menge automatisch regelt.

 

Als nächstes Thema spricht der Amtsdirektor den Winterdienst an. Für die Gemeinden Britz, Chorin und die Stadt Oderberg ist der Winterdienst gesichert; für die Gemeinden Niederfinow, Hohenfinow, Parsteinsee und Lunow-Stolzenhagen konnte ab 01.01.2019 kein Unternehmen gefunden werden.

 

Frau S. Spann informiert, dass man damit rechnet, dass noch zwei Unternehmen Angebote abgeben. Klappt das nicht, wird geprüft, inwieweit man das Leistungsangebot herunterfahren kann durch Satzungsänderung.

 

Frau von Cysewski sieht darin ein Problem, denn der Bürger erwartet einen Winterdienst.

 

Herr K. Püschel erfragt, was mit der Umlage geschieht, wenn kein Winterdienst geleistet wird.

 

Frau S. Spann erläutert, dass die Umlage immer rückwirkend erhoben wird. Man müsste bei Nichtleistung die Satzung rückwirkend aufheben bzw. ändern.

 

Herr Otto sieht das Problem, dass der Landesbetrieb für die Landesstraßen die Leistung erbringt und dafür eine Umlage erhoben wird, die zusammen mit den Leistungen der Gemeinde in einen »Kalkulationstopf« geworfen wird. Man zahlt Umlage obwohl man eventuell keine Leistung direkt vor der Tür erhalten hat.

 

Frau Spann antwortet, dass deshalb angepasst werden muss. Immer der Straßenanlieger und der Hinteranlieger ist gebührenpflichtig. Wo Leistungen erbracht werden, muss auch erhoben werden.

 

Der Amtsdirektor bricht die Diskussion ab und bittet die Ordnungsamtsleiterin, hier eine Klärung herbeizuführen und dann im Amtsausschuss vorzutragen.