Auszug - Neufassung der Hauptsatzung

 
 
Amtsausschuss
TOP: Ö 7.1
Gremium: Amtsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 06.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
AA-054/2018 Neufassung der Hauptsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20

Der Amtsdirektor führt kurz in das Thema ein.

 

Herr Horst verweist auf die Regelung im § 10 Absatz 1 Nummer 3. Die hier gesetzte Höchstgrenze von 5.000 € für Vergleiche erscheint ihm zu hoch. Herr Dr. Gollner teilt die Bedenken.

 

Herr Marten sieht die Höhen als richtig an. Er hat eher Bedenken hinsichtlich § 9. Diese Regelung ist doch ziemlich minimalistisch gehalten und lässt Fragen aufkommen. Er bittet die Verwaltung, hier Hilfestellung zu geben.

 

Frau Stiegler führt hierzu aus, dass vorgesehen ist, die Vorlage zu den Beschlussvorlagen um den Punkt der Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen zu ergänzen und hier eine Auswahlmöglichkeit zu vermerken, wie man die Kinder und Jugendlichen beteiligen möchte. Es wird aber noch die Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises zu den Hauptsatzungen abgewartet, die genau zu diesem Punkt noch Stellung beziehen wird.

 

Herr Horst kommt noch einmal auf seine getroffene Aussage zurück, die Wertgrenze von 5.000 € ist zu hoch.

 

Herr K. Püschel stellt die Frage in den Raum, ob man kein Vertrauen in den Amtsdirektor habe. Wer ein Unternehmen führt, braucht eine gewisse Entscheidungsfreiheit.

 

Herr Horst möchte klarstellen, dass das nichts mit Vertrauen zu tun hat sondern mit Geld.

 

Der Amtsdirektor schlägt vor, eine Übersicht zur nächsten Sitzung vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Vergleiche in 2018 geschlossen wurden, um daraus abzuleiten, welche Aufgaben bei welcher Höchstgrenze auf den Amtsausschuss zukommen würden.

 

Herr Guse berichtet von der Lösung in der Satzung der Gemeinde Britz, wo ein Informationserfordernis verankert ist. So erhält man einen Überblick über alles und kann davon Handlungsfelder ableiten. Denn auch eine geringe Grenze kann bedeuten, dass in der Summe Gelder in Größenordnungen niedergeschlagen oder erlassen werden. Jeden Tag 5.000 € macht in der Summe einen erheblichen Betrag aus.

 

Frau von Cysewski findet das eine gute Lösung.

 

Der Amtsdirektor schlägt vor, zunächst über Vergleiche und Erlasse in 2018 zu berichten und dann über die Hauptsatzung nochmals zu beraten.

 

Herr Horst stellt die Frage, wo die Grenze im § 12 »ab dem sechzigsten Lebensjahr« herkommt.

 

Der Amtsdirektor erklärt, dass das eine Forderung der Kommunalaufsicht ist, um einen ungefähren Interessenkreis zu bestimmen.

Herr Dr. Gollner vermutet, dass es sich hierbei um die Mehrheit der Bevölkerung handelt.

 

Der Amtsdirektor informiert, dass lediglich 30 % der Bevölkerung im Amt Britz-Chorin-Oderberg über sechzig ist.

 

Herr Horst stellt den Antrag, den Beschluss über die Hauptsatzung zurückzustellen.

 

Diesem Antrag wird mit 14 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme zugestimmt.