Auszug - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen - Teilhabechancengesetz
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Der Amtsdirektor führt zum Thema aus (siehe Portfolio als Anlage zur Sitzung). Wichtig ist, es muss vorab geklärt werden, wer wird Arbeitgeber, Gemeinde/Stadt oder Amt. Die Bedarfe sollen pro Gemeinde dem Jobcenter gemeldet werden. Vom Jobcenter werden dann geeignete Kandidaten ohne öffentliche Ausschreibung benannt. Es wird sich um Langzeitarbeitslose handeln, die vermittelt werden, von denen man nicht zu viel erwarten kann.
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