Auszug - Beschluss über die Abwägung und Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ehemaliges Amt Britz-Chorin im Parallelverfahren zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Schautierhaltung mit Bedarfsstellplätzen am Landwirtschaftsbetrieb Brodowin" Gemeinde Chorin, OT Brodowin (Abwägungs- und Feststellungsbeschluss)

 
 
Gemeindevertretung Chorin
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeindevertretung Chorin Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00
Raum: Gaststätte "Schwarzer Adler" Brodowin
Ort: Gaststätte "Schwarzer Adler", Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 80, 16230 Chorin

Herr Hildebrand beantragt die Absetzung des TOP von der heutigen Tagesordnung und begründet dies damit, dass die Einwender die lt. BauGesetzbuch vorgeschriebene Mitteilung über die Hinweise nicht erhalten haben.

Frau Lüdecke korrigiert dies damit, dass die Einwender erst nach der heutigen Beschlussfassung über das Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis gesetzt werden (siehe Pkt. 2. des Beschlussvorschlages).

 

Herr Dr. Luthardt beantragt ebenfalls die Absetzung des TOP mit der Begründung, dass er sich heute außerstande sieht über die umfangreichen und tiefgründigen Abwägungspunkte abzustimmen, er muss sich inhaltlich erst intensiver mit dem Material beschäftigen.

 

Frau Lüdecke erläutert dazu die Terminkette des bisherigen Verfahrens, wonach bereits seit Januar 2016 (Vorentwurf) und im Juli 2018 (Entwurf) Behörden und die Träger öffentlicher Belange über das Planvorhaben unterrichtet worden sind und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden sind. Die Bürgerbeteiligung fand mit der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 06.08. bis 07.09.18 statt. Am 07.11.18 wurde in der Sitzung des Entwicklungsausschusses über den Verfahrensstand informiert.

 

Herr Polster beantragt unter Berufung auf die Geschäftsordnung die Abstimmung über diese beiden Anträge.

 

Über die Absetzungsanträge wird einzeln abgestimmt. Im Ergebnis werden beide Anträge jeweils mehrheitlich abgelehnt, so dass dieser TOP planmäßig zur Beratung und Entscheidung kommt.

 

Frau Müssig vom Ingenieur- und Bauplanungsbüro Eberswalde (IBE) visualisiert per Beamertechnik und verliest gleichzeitig die einzelnen Stellungnahmen und den dazugehörigen Abwägungsvorschlag.

Nachfolgend werden die Einzelabstimmungsergebnisse der GV über die Abwägungsvorschläge protokolliert:

 

Lfd. Nr.

Seite

Zahl der abstim-mungsber. AO

Abwägungsergebnis: „Dem Ergebnis der Prüfung wird zugestimmt“

V-B1.4

22

11

JA: 8

NEIN: 1

Enthaltg.: 2

V-B1.10

23

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

V-B1.11

23

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

V-B1.12

23

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

V-B1.16

24

11

JA: 8

NEIN: 0

Enthaltg.: 3

V-B1.21

25

11

JA: 6

NEIN: 3

Enthaltg.: 2

V-B1.23

25

11

JA: 6

NEIN: 3

Enthaltg.: 2

V-B1.24

26

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

V-B1.25

26

11

JA: 8

NEIN: 1

Enthaltg.: 2

V-B1.27

26

11

JA: 8

NEIN: 0

Enthaltg.: 3

V-B1.28

27

11

JA: 6

NEIN: 5

Enthaltg.: 0

V-B1.29

27/28

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

V-B1.30

28

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

V-B2.2

28/29

11

JA: 8

NEIN: 0

Enthaltg.: 3

V-B2.3

29

11

JA: 6

NEIN: 3

Enthaltg.: 2

V-B2.4

29

11

JA: 6

NEIN: 4

Enthaltg.: 1

V-B3.6

32

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

V-B3.7

32

11

JA: 6

NEIN: 3

Enthaltg.: 2

V-B3.11

34

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B1.1

35

11

JA: 6

NEIN: 1

Enthaltg.: 4

E-B1.2

35

11

JA: 6

NEIN: 0

Enthaltg.: 5

E-B1.3

35/36

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B1.4

36

11

JA: 6

NEIN: 4

Enthaltg.: 1

E-B1.5

36

11

JA: 10

NEIN: 0

Enthaltg.: 1

E-B1.7

37

11

JA: 8

NEIN: 1

Enthaltg.: 2

E-B1.8

37

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

E-B1.8.1

37

11

JA: 6

NEIN: 0

Enthaltg.: 5         *)

E-B1.9

37

11

JA: 6

NEIN: 3

Enthaltg.: 2

E-B2.2

38

11

JA: 8

NEIN: 2

Enthaltg.: 1

E-B2.3

38

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B2.4

39

11

JA: 8

NEIN: 0

Enthaltg.: 3

E-B2.5

39

11

JA: 6

NEIN: 1

Enthaltg.: 4

E-B3.1

40

11

JA: 8

NEIN: 0

Enthaltg.: 3

E-B3.2

40

11

JA: 7

NEIN: 1

Enthaltg.: 3

E-B3.4

41

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

E-B3.5

41

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B3.6

41

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B3.7

42

11

JA: 9

NEIN: 2

Enthaltg.: 0

E-B4.1

42

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B4.2

43

11

JA: 6

NEIN: 0

Enthaltg.: 5

E-B4.3

43

11

JA: 7

NEIN: 2

Enthaltg.: 2

E-B4.4

43

11

JA: 9

NEIN: 0

Enthaltg.: 2

E-B4.5

43

11

JA: 9

NEIN: 0

Enthaltg.: 2

E-B4.6

43

11

JA: 8

NEIN: 3

Enthaltg.: 0

E-B5.2

44

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B5.3

4/45

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

E-B5.4

45

11

JA: 6

NEIN: 1

Enthaltg.: 4

E-B5.6

45

11

JA: 9

NEIN: 0

Enthaltg.: 2

E-B5.7

45

11

JA: 6

NEIN: 2

Enthaltg.: 3

E-B5.8

46

11

JA: 10

NEIN: 0

Enthaltg.: 1

E-B5.9

46

11

JA: 7

NEIN: 0

Enthaltg.: 4

 

*) Frau Lüdecke beantragt eine redaktionelle Korrektur im Text „Abwägungsvorschlag/Begründung“, Satz 1: „der Landwirtschafts GmbH & Co. KG“ ist zu streichen und durch „die Ökodorf Brodowin, Gisela und Werner Upmeier Stiftung für Naturschutz, Umwelt und Soziales“ zu ersetzen.          

 

Herr Horst verliest den Beschlussvorschlag und bringt den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss CH-105/2018 zur Abstimmung.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt:

 

  1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Februar/März 2016 und der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im August/September 2018 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis ent-sprechend (Anlage 1- Abwägung) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

 

  1. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

 

  1. Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2 – Zusammenfassung der Änderungen) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

  1. die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des ehemaligen Amtes Brtz-Chorin entsprechend Anlage 3 in der Fassung vom 06. Dezember 2018. Die Begründung und die zusammenfassende Erklärung und der Umweltbericht (Anlagen 3 bis 5) werden gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen und die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

11

7

2

2

0

 


  Beschluss: 20.12.2018 Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen
Termingerecht am 25.01.2019 realisiert Koordinierung:
Bauamt  
Sachbearbeiter/-in: Aileen Buse  
Termin: 04.02.2019 Status: 25.01.2019
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung: