Auszug - Verfahren der Unterschutzstellung des Schutzwaldes/Erholungswaldes "Naturwald Breitefenn" als geschützes Waldgebiet gemäß §12 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG)
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Es wird kritisiert, dass die Vorlage nicht im Bauausschuss war. Herr Stähr erklärt, dass er mit dem Förster gesprochen hat. Es gibt diesen Naturschutz schon, es ist nur eine Erweiterung. Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg erklärt ihr Einverständnis, dass die in § 2 des Verordnungsentwurfes näher bezeichnete Waldfläche mit besonderer Schutzfunktion als Naturwald zum Schutzwald ausgewiesen wird.
Abstimmungsergebnis
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