Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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Herr Matthes informiert über folgende Punkte:
- wurde gepürft und funktioniert jetzt wieder einwandfrei
- IBE erhielt nur den Auftrag für die Choriner Straße, Friedhofsmauer wird aber gleich mitgemacht
- Planugsphase geht weiter, Ergebnis ist Ende April zu erwarten - III./IV. Quartal erfolgt dann die Fertigstellung
Frau Spann ergänzt:
Bestandsaufnahme bezüglich der Gehwege für Fußgänger, Zustand der Bushaltestellen etc. wurde durch das Ordnungsamt vorgenommen.
Ein entsprechender Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung wird in der 5. KW 2019 beim Landkreis Barnim gestellt.
Ein entsprechender Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung wird in der 5. KW 2019 beim Landkreis Barnim gestellt. Die E-Mail des Herrn Dr. Gollner vom 21.1.2019 wird gegenwärtig bearbeitet und die derzeit bestehende VRAO aus dem Jahr 1999 nochmals mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der Beschilderung der Tonnagebegrenzung, der Geschwindigkeitsbeschränkung und der jeweils notwendigen Standorte der VKZ geprüft.
Gemäß der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim können die Eisenpoller stehen bleiben. Jedoch sind diese noch entsprechend zu markieren, damit sie in der Dunkelheit besser zu sehen sind.
Eine entsprechende Klebefolie, zur Markierung der Eisenpoller, wurde bereits durch das Ordnungsamt bestellt. Sofern dieses geliefert wurde, wird diese vom Baubetriebshof angebracht.
In den Jahren 2014 sowie 2016 wurde bereits durch das Ordnungsamt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wegen Straßenschäden in der Choriner Straße geprüft. Aus ordnungsbehördlicher Sicht ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit amtlichen Verkehrszeichen nicht haltbar, da die StVO in ihren Grundregeln besagt, dass die Verkehrsteilnehmer sich den Straßenumständen anzupassen haben. Die vorhandenen Straßenschäden sind für jeden Fahrzeugführer erkennbar. Ferner kann der Verkehrsteilnehmer aus tatsächlichen Gründen auf der Straße Choriner Straße nicht schneller als 30km/h fahren (vgl. IV NI-063/2014).
Jedoch wird zeitnah, seitens des Ordnungsamtes, ein Verkehrszeichen „Achtung Straßenschäden!“ in der Choriner Straße aufgestellt, um möglichen Haftungsansprüchen vorzubeugen. Hierbei handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sodass ein Beschluss seitens der Gemeindevertretung Niederfinow entbehrlich ist. Gemäß der StVO ist ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung entbehrlich, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs auf einer kommunalen Straße erforderlich ist.
Bezüglich der Hinweise zu den Akkus (Dialog-Display-Geräten) in den Wintermonaten: die Bedienungsanleitung enthält keinen gesonderter Hinweis hierzu, die Displays des Amtes (gleicher Hersteller) haben nachweislich keine Schädigungen im vergangenen Winter erlitten.
Das Ordnungsamt wird jedoch noch einmal mit der Firma RTB GmbH &. Co. KG Rücksprache halten.
Kostenangebot, zur Umsetzung des Gerätes, wurde von der Firma RTB GmbH & Co. KG, einer ortsansässigen Firma und dem BBH abgefordert und wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung Niederfinow schnellstmöglich zur Kenntnisnahme übermittelt. Zum weiteren Verfahren stimmt sich die Verwaltung mit Herrn Otremba und Dr. Gollner ab.
LS Bbg informiert – im Zuge der Straßenbefahrung wird die mögliche Gefahrenstelle besichtigt
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