Auszug - Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses

 
 
Bauausschuss Britz
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 11.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

Herr Günther weist darauf hin, dass die Reparatur des Gehweges im Bereich der Bahn während der nächtlichen Sperrung des Übergangs im Dezember 2018 nicht, wie von der Bahn versprochen, erfolgt ist.

 

Er bemängelt wiederholt die Ausführung des Winterdienstes im Bereich der Bahnanlagen durch die Deutsche Bahn AG. Er hatte bereits selbst beim Servicebereich der Bahn angerufen und sich über die nicht geräumten Gehwege im Bereich des Bahnübergangs beschwert. Der Servicebereich der Bahn ist nach eigenen Aussagen jedoch nur für die Bahnsteige und nicht für die Gehwege zuständig. Hier muss die Bahn AG selbst tätig werden.

 

Die Bahn AG ist noch einmal bezüglich der Reparatur des Gehweges und wegen der mangelhaften Ausführung des Winterdienstes anzuschreiben bzw. eine Ordnungsverfügung zu erlassen.

 

Herr Günther stellt weiterhin fest, dass der Gehweg zwischen Parkplatz (Behindertenstellplatz) und den Bahnsteigen durch den Baubetriebshof auch nicht ausreichend geschoben und gestreut wurde.

 

In diesem Zusammenhang spricht sich Herr Günther auch gegen das Linksabbiegen von der Eberswalder Straße in die Weberstraße aus. Herr Kappes weist darauf hin, dass dieses Problem bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung diskutiert und der Auftrag an die Verwaltung erteilt wurde, das Schild „Links abbiegen verboten“ wieder durch den LK/Landesbetrieb Straßenwesen anordnen bzw. aufstellen zu lassen.

 

Herr Hübner bittet darum, dass das Ordnungsamt nochmals die Grundstückseigentümer anschreibt, von deren Grundstücken der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum ragt. Er spricht speziell ein Grundstück im Heuweg an, von welchem ein Fliederbusch in den Straßenraum wächst.

 

Herr Kappes erinnert in diesem Zusammenhang an seine Bitte, nochmals einen Artikel im Amtsblatt zu veröffentlichen, in welchem die Bürger auf ihre Pflichten bezüglich Straßenreinigung (auch Entfernung von in den Straßenraum ragenden Bewuchs), Sondernutzung (Straßenaufbrüche u.ä.) usw. hingewiesen werden.

 

Herr Kappes weist darauf hin, dass das Straßennamenschild „Am Stuck“ nicht mehr lesbar ist und gesäubert werden muss.