Auszug - Satzung für die Gemeinde Niederfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes "Finowfließ" und des Gewässer- und Deichverbandes "Oderbruch"
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Den Gemeindevertretern liegt der Entwurf einer Satzung zur Umlage der von den Wasser- und Bodenverbänden erhobenen Beiträge vor.
Herr Schellhase erläutert, dass aufgrund einer Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, aber auch wegen einer Änderung in der Beitragsstruktur die bisherige Satzung der Gemeinde Niederfinow anzupassen ist. Dies ist erforderlich, um die an den Verband zu zahlenden Beiträge rechtssicher auf die Eigentümer der Grundstücke umlegen zu können. Anderenfalls kann die Gemeinde diese Umlage nicht erheben und bekommt die zunächst verauslagten Beiträge nicht erstattet. Beschluss: Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Satzung für die Gemeinde Niederfinow über die Erhebung zur Umlage der Verbandslasten des Wasser- und Bodenverbandes „Finowfließ“ und des Gewässer- und Deichverbandes „Oderbruch“.
Abstimmungsergebnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |