Auszug - Beitritt der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Einkaufsgemeinschaft)
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Die Vorsitzende erklärt, dass der Beschluss im Amtsausschuss bereits gefasst wurde.
Frau Lüdecke erläutert, dass es sich erst mal um eine Gas- und Stromausschreibung handelt Sie sagt, dass die GV dann immer einen Vergabebeschluss fassen muss.
Man einigt sich auf den Beschluss mit Änderung. Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
Der § 2 der Vereinbrarung soll wie folgt geändert werden: Der Beitritt der beitretenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen und damit zur Einkaufsgemeinschaft wird wirksam am Tag, der der zeitlich letzten Unterzeichnung eines Vereinbarungspartners folgt.
Abstimmungsergebnis
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