Auszug - Beitritt der Gemeinde Chorin zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Einkaufsgemeinschaft)
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Herr Matthes erläutert die Beschlussvorlage, beschreibt die Vorteile dieser Einkaufsgemeinschaft, insbesondere die möglichen Einspareffekte für die einzelnen Kommunen. Der Landkreis übernimmt danach die Ausschreibungen für die Strom- und Gaslieferungen.
Herr Matthes merkt an, dass dieser Beschlussvorschlag jeder Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung und dem Amtsausschuss vorgelegt wird und sich daraus keine Verpflichtungen oder eine Gebundenheit für die Kommunen ergeben. Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Eberswalde, des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der diesem Amt angehörenden Gemeinden zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Anlage 1). Die Gemeinde Chorin soll auch dann beitreten, wenn nicht alle in der Vereinbarung genannten beitretenden Gemeinden die Vereinbarung abschließen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, den Amtsdirektor für den Abschluss der Vereinbarung von dem Verbot des Insichgeschäfts zu befreien.
Abstimmungsergebnis
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