Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung

 
 
Gemeindevertretung Liepe
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 05.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:05 - 21:00

Herr Marschner informiert:

-          Die diesjährige Frauentagsfeier wird mit 100,00 € aus Spendenmitteln bezuschusst. Für die Einladung ist Frau Többe-Wehberg verantwortlich.

-          Verkehrsrechtliche Anordnung über eine vom 06. bis 20.03.2019 halbseitige Straßensperrung in Höhe Karl-Liebknecht-Straße 36c, Weidewirtschaft, wegen Kabeldurchörterung.

-          Zukünftig kann ein Logo für die Jugendarbeit gnutzt werden, welches Kinder und Jgendliche ausgewählt haben. Als Präsentation wird es im Amtsanzeiger Verwendung finden.

-          Über Bodenrichtzahlen für anstehende Grundstückskäufe für das Amt, die auch für Liepe gültig sind.

-          Abrechnung der geleisteten Baubetriebshofstunden für die Gemeinde Liepe bis einschließlich Januar 2019 (Wegebau und Winterdienst).

 

Frau Gohlke informiert:

-          Plakatierung: Gemeinde darf durch Satzung Größe und Standorte von Werbeanlagen nur zum Schutz von Orten von historischer herausragender überregionaler Bedeutung beschränken. Plakatierung an Straßenbeleuchtung bleibt zum Schutze des Eigentums der Kommune ausgeschlossen. Bescheidung für Plakatwerbung im Zusammenhang mit Wahlen erfolgt durch das Ordnungsamt mit dieser Einschränkung und unter Hinweis auf die Kostentragung, sollten Auflagen nicht erfüllt werden.

-          Bürgerbus: Info-Veranstaltung zu diesem Thema am 08.05.2019, 18:00 Uhr, Rathaus Britz.

-          Antrag auf Errichtung einer Bushaltestelle Wendeschleife: Mitteilung Barnimer Busgesellschaft wurde geprüft und für nicht machbar eingestuft, somit wird es keine verkehrsrechtliche Anordnung für eine Haltestelle Ernst-Thälmann-Straße in Höhe Haus-Nr. 26/27 geben.

-          Vorfahrsregelung Zone 30 für kommunale Straßen: Info erfolgt im Anzeiger für das Amt Britz-Chorin-Oderberg.

-          Sicherung Einsturzgefahr Mauer an der L29: Vorgang war an Liegenschaften abgegeben worden. Landesbetrieb für Straßenwesen ist zuständig. Nachfrage erforderlich.

-          Infrastrukturvermögen für Straßen und Bäume: Bewertungsrichtlinie bildet die Arbeitsgrundlage, Bewertung ist mit dem Landkreis abgestimmt.

-          Verbindlichkeiten aus mittel- und langfristigen Krediten: Die Info-Vorlage LI-017/2019 IV gibt dazu heute Auskunft.

 

Herr Marschner unterbricht die Ausführungen von Frau Gohlke und verweist auf eine Erläuterung der vorgelegten Zahlen bezüglich Straßen.

 

Frau Gohlke fährt fort und bittet in dem Zusammenhang darauf, die Unterlagen im Amt bei Frau Matzdorf einzusehen. Eine Terminabsprache sollte vorher erfolgen.