Auszug - Hebesatzsatzung der Gemeinde Liepe 2019 und Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite nach § 76 BbgKVerf
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Gohlke erläutert den Sachverhalt. Diskussionsbedarf gibt es nicht. Beschluss: Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 (2) BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |