Auszug - Gehwegbau Lüdersdorfer Straße
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Herr Nerreter informiert die Anwesenden Gemeindevertreter über die zu erwartenden Ausgaben für den Gehwegbau in der Lüdersdorfer Straße im OT Lunow. Er verweist auf die Notwendigkeit beide Straßenseiten mit Borden zu versehen (Entwässerung). Der Gehweg sollte einer Breite von 1,20 m haben und mit Verbundpflaster ausgelegt werden. Durch die Notwendigkeit beidseitig Borde zu setzen, ist auch die Errichtung eines Gehweges auf beiden Straßenseiten empfehlenswert. Den Gehweg mit Bitumen zu versehen ist nicht Kostengünstiger.
Es muss bei Verwendung von Betonborden mit ca. 370.000 € Baukosten gerechnet werden.
19:45 Uhr Frau Teichert tritt hinzu.
Frau von Cysewski verweist auf die einseitige Straßenbeleuchtung in der Lüdersdorfer Str.. Sollte der Gehweg nur einseitig errichtet werden, wäre dies die Seite auf der sich auch die Straßenbeleuchtung befindet. Diese jedoch befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der öffentlichen Einrichtungen (Kaufhalle, Sparkasse), somit ist mit einer erheblichen Nutzung dieser Gehwegseite zu rechnen. Die Errichtung eines Gehweges auf beiden Straßenseiten ist wünschenswert. Vor Beginn der Baumaßnahme ist eine Einwohnerversammlung vorzubereiten und durchzuführen. Die betreffenden Eigentümer sind über entstehende Umlagekosten zu unterrichten. Das Ordnungsamt sieht bei dem vorhandenen Gehweg bereits Gefahr im Verzug. Dies spricht ebenfalls für die Notwendigkeit der geplanten Baumaßnahme.
Bei einer Splittung der Baumaßnahme würden sich die Ausgaben für diese erhöhen, so Herr Gieseler. Der Landesbetrieb für Straßenwesen sollte angesprochen werden, zwecks anteiliger finanzieller Beteiligung.
Herr Nerreter erläutert, dass die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen vor der Sparkasse erhebliche Kosten mit sich bringen würde. Hier ist der Kostenansatz von ca. 6.000,00 € je Stellfläche.
Dies wird von den Anwesenden umgehend abgelehnt. Es wird vorgeschlagen auf der gegenüberliegenden Straßenseite am Transformatorenhaus Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Frau von Cysewski fasst die weitere Vorgehensweisen zusammen: - Planungsauftrag - Finanzierung durch die Gemeinde prüfen - Berechnung der Kosten für die Anlieger - Vermessungsauftrag – Die Verwaltung wird beauftrag zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluss für die Vermessung zu fertigen.
Die Baumaßnahme am Durchlass in der Bauernstraße kann im Frühjahr 2015 durchgeführt werden, so Herr Nerreter. Zuvor ist noch 2014 eine Ausschreibung durchzuführen. Die anwesenden Gemeindevertreter sprechen sich nach Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Aufstellung eines Verkehrszeichens nach StVO 274-51, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h, aus.
Weiterhin, so Herr Nerreter, ist noch die Anbindung Schulstraße/Stolzenhagener Str. zu pflastern.
Zu den möglichen Borden, die am Gehweg in der Lüdersdorfer Str verwendet werden sollen, erfolgte eine Diskussion aber keine abschließende Festlegung.
20:15 Uhr Herr Nerreter verlässt die Sitzung |
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