Herr Marschner stellt fest, dass die Mitglieder der Wahlvorstände unterschiedlich entschädigt werden. Herr Matthes bestätigt dies, verweist jedoch auf die gesetzliche Regelung, die 25 Euro als Entschädigung ausweist. Auf freiwilliger Basis sind hier Abweichungen möglich (vgl. Gemeinde Schorfheide). Es wäre Sache des Amtsausschusses hier Abweichungen festzulegen. Der Amtsdirektor verweist auf Nachfrage auf die Tatsache, dass bisher keine personellen Engpässe bei der Besetzung der Wahlvorstände bekannt sind.