Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der Amtsverwaltung

 
 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Datum: Mi, 13.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Sporthalle (Vereinsraum)
Ort: Sporthalle, Am Friedenshain 19, 16248 Oderberg

Herr Matthes informiert:

-          Am Stadtgraben ist ein Biber weiterhin tätig: die Ausläufe sind gereinigt, Gitter können angebracht werden. Die SVV sollte darüber entscheiden. Die Mitglieder der SVV befürworten, in diesem Bereich ein Gitter anbringen zu lassen.

-          Weg zum Albrechtsberg freischneiden: der Bewuchs im Aussichtsbereich ist beseitigt worden.

-          Straßenschäden vor dem Eingang „Am Friedenshain 27c“: vor der Beseitigung der Straßenschäden ist eine Abstimmung mit der BEBG zum Leitungsverlauf der Straßenbeleuchtungskabel erforderlich. Abstimmung ist noch offen.

-          Verwendung verschiedener Leuchten: es wäre zu klären, warum drei verschiedene Leuchten zum Einsatz kommen. Zur Beantwortung dieser Frage, sollte zur nächsten Sitzung die BEBG eingeladen werden.

 

Herr Zoschke fragt, ob den Mitgliedern der SVV die E-Mail bezüglich der Leuchten zur Verfügung gestellt werden kann? Herr Matthes bejaht die Frage.

 

Herr Matthes fährt mit seinen Informationen fort:

-          Wann erfolgt der Umbau des Discounters (Netto): der Bauantrag wurde gestellt, wasserrechtliche Genehmigung zur Ableitung Niederschlagswasser für B-Plan Gebiet ist abgelaufen, wird zurzeit neu beantragt.

-          EUGAL sucht Abnehmer für eingebauten Recycling, der wieder entfernt werden muss. Dieses Material könnte zur Ertüchtigung der mangelhaften Straßen verwendet werden (Weg zum Sportplatz, Parkplatz Brodowiner Straße). Bereitstellung kostenloser Lagerflächen könnte Herr Mix organisieren. Gemäß Stellungnahme des Bodenschutzamtes des Landkreises Barnim ist vor Verwendung die Vorlage eines entsprechen den Untersuchungsergebnisses gemäß LAGA erforderlich. Es ist die Kategorie Z0 einzuhalten.

-          Beschilderung „rotes I“: bezugnehmend auf die Beschilderung zur Touristinfo in der Stadt hat das Museum am 05.03.2019 telefonisch um eine Auskunft zum aktuellen Stand im Verfahren gebeten. Diesbezüglich wurde mitgeteilt, dass die geplante verkehrsrechtliche Anordnung sich derzeit im Anhörungsverfahren befindet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 08.03.2019. Das OA geht davon aus, dass noch im März 2019 mit einer Entscheidung seitens der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu rechnen ist.

-          Ruhender Verkehr in der Angermünder Straße: bei einem Vor-Ort-Termin am 05.03.2019 wurde der Standort für die nicht amtlichen Hinweisschilder „Arzt“ und „Pflegedienst“ besprochen. Die entsprechenden Schilder wurden bereits im Dezember 2018 geliefert und sollen nun aufgestellt werden. Der BBH wurde bereits beauftragt. In der nächsten ordentlichen Sitzung der SVV wird durch das OA eine BV zur Parkplatzproblematik vorgelegt.

-          Einführung der Biotonne: ab 15.04.2019 wird die BDG mit der flächendeckenden Verteilung der Biotonnen (braun) im gesamten Amtsbereich beginnen.

-          Informationsveranstaltung zum Thema „Bürgerbus“: am 08.05.2019 um 18:00 Uhr im Saal des Rathauses Britz.

-          Parkleitsystem: BV erfolgt in der Aprilsitzung.

-          PKW „Ford Mondeo“: der Fahrzeughalter wurde mit Anbringung des „roten Aufklebers“ das Entfernen seines Kfz aus dem öffentlichen Verkehrsraum im Wege der Ersatzvornahme angedroht.

-          Parken vor dem „Kietz-Eck“: es ist zu prüfen, ob bei Parkverstößen bei vierfacher Abstrafung eine Verkehrsteilnehmerschulung angeordnet werden kann. Es kann durchaus bei zu vielen Verstößen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet werden.

 

Frau Pentzold fragt, ob ortsansässige Vereine von der Gebührenpflicht bei Durchführung von Veranstaltungen befreit werden können? Herr Matthes antwortet, dass man nicht nur einige Vereine ausschließen kann. Es müssten alle Vereine gleich behandelt werden. Verschiedene Aspekte spielen hierbei eine Rolle z. B. greift evtl. die Sondernutzungssatzung oder ist es ein gemeinnütziger Verein etc.. Diese Problematik könnte bei Bedarf separat beraten werden.

 

Frau Pentzold fragt, ob die stadteigene Bühne kostenpflichtig an andere Gemeinden des Amtes ausgeliehen werden kann? Herr Matthes verweist darauf, dass die Bühne bisher nur vom Britzer Heimatverein eingesetzt wurde und für die Eröffnung der Kita in Britz genutzt werden soll. Er weist auf gut nachbarschaftliche Beziehungen mit den anderen Gemeinden hin. Der Verschleiß ist sehr gering, da die Bühne ohnehin wenig genutzt wird. Vielmehr ist es wichtig zu vereinbaren, dass für auftretende Schäden an der Bühne der jeweilige Nutzer haftet und der Schaden eigenständig zu regulieren ist.

 

Frau Pentzold fragt, wann die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung beginnen? Herr Matthes schlägt vor, einen Vertreter der BEBG zur nächsten Sitzung einzuladen.