Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung

 
 
Gemeindevertretung Niederfinow
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Niederfinow
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25
Raum: Gemeindehaus Niederfinow
Ort: Gemeindehaus Niederfinow, Choriner Straße 1, 16248 Niederfinow

 

  1. Termin mit der Polizeiinspektion zu den möglichen Kontrollen in Niederfinow vereinbaren Aufgabe aus GV Niederfinow

 

-       Im Rahmen der VRAO der Straßenverkehrsbehörde zu Lärmschutz kann die Polizei, insbes. AO 30 km/h-Bereiche, im Rahmen ihres Verkehrsüberwachungsauftrages die Geschwindigkeit überwachen

-       Es besteht jedoch im Zuständigkeitsbereich der Polizei keine gesetzliche GL, außerhalb von angeordneten Lärmschutzmaßnahmen „Lärmbelästigungen“ zu überwachen.

-       Polizeiliche Verkehrsüberwachung orientiert sich an den örtl. und zeitlichen Schwerpunkten des Unfallgeschehens und besonders schutzwürdigen Bereichen

-       In unserem Amtsgebiet L29 Liepe-Eberswalde + Kita/ Schulen

-       Temporäre Anhalte-Kontrollen mit Überprüfung des technischen Zustandes, Geschwindigkeit, Prüf. der Abgasanlagen

-       Schallpegelmessungen dienen der Verdachtsgewinnung  - Nachweisführung und Kosten  bedenken

-       Schwerpunkteinsätze der Verkehrsüberwachung der PI Barnim finden seit 2016 regelmäßig im Bereich Hohenfinow- Liepe- Oderberg statt – Ergebnis Senkung der schweren Verkehrsunfälle 2017/2018

 

-          Präventive und repressive Maßnahmen:

-          Tägliche Dienstverrichtung  der Beamten im Streifendienst an den Unfallschwerpunkten

-          1 Einsatz/ Monat – Verkehrsüberwachung der Direktion

-          1 Einsatz/ Monat – PI Barnim (möglich durch personelle Entspannung)

-          Zusammenarbeit LK Barnim und Polizei – LK hat ein Geschwind.messgerät und will ein weiteres beschaffen

-          Prüfung durch OA: temporäres Verbot für Motorradfahrer als Schutz der Anwohner für übermäßige Lärmbelästigung – bedenke: starker Grundrechtseingriff

-          Ggf. zu Ostern öffentlichkeitswirksame Maßnahme (Rücksprache Hr. Kulig notwendig) – bedenke: Amtsblatt, Homepage und MOZ

-          Polizei wünscht sich interkommunale Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden (gemeinsame Bestreifung)

-          Unterstützung „Tage der Sichtbarkeit“, auch Werbematerial zugesagt

-          Keine Gefährder im Amtsgebiet auch nicht im Barnim – Personen mit kriminellem Hintergrund punktuell  

 

  1. Biotonne

 

-          Das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (KrWG) sieht die getrennte Sammlung und Erfassung von Bioabfällen vor. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis Barnim ein Bioabfallkonzept erarbeitet und die kreiseigene Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) mit der Umsetzung beauftragt. Ab dem 15. April 2019 wird die BDG mbH mit der flächendeckenden Verteilung von Biotonnen (braun) im gesamten Amtsbereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beginnen. Die Einführung der Biotonne erfolgt auf freiwilliger Basis. Hierzu erhalten alle privaten Haushalte, welche derzeit noch keine Biotonne haben, in den nächsten Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben von der BDG mbH. Sofern private Haushalte keine Biotonne wünschen, ist dies der BDG mbH mitzuteilen.

 

-          Die Entsorgung der Biotonnen beginnt voraussichtlich ab dem 02.05.2019 und erfolgt im 14- täglichen Rhythmus. Die genauen Leerungstermine für die jeweiligen Gemeinden und Ortsteile sind bereits auf der Internetseite der BDG mbH unter www.kw-bdg-barnim.de veröffentlicht. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Biotonne, z.B. welche Abfälle in die Biotonne gehören und welche nicht.

 

 

 

 

  1. Informationsveranstaltung zum Thema „Bürgerbus“ im Amtsgebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

 

Veranstaltungsort:                            16230 Britz, Eisenwerkstraße 11

                                                         Saal (Raum 1.25)

Beginn der Veranstaltung:               08. Mai 2019, 18 Uhr

 

 

  1. Entscheidungen / Festlegungen aus der Sitzung des Entwicklungsausschusses Niederfinow vom 6.3.2019

 

Wann erfolgt die Aufstellung der Warnbarken vor der Liegenschaft Hebewerkstraße 8?

Bisher nur vor der Liegenschaft Hebewerkstraße 92/93  „Alter Maiplatz“ erfolgt.

 

Begrenzungsgeländer besprechen mit LS Bbg verkehrsgef. Situation, vor allem für Fußgänger  (Frau Ziske)

 

 

  1. 30 km/h vor „Verlängerung  Hebewerkstraße“

 

Erneuter Antrag gestellt

 

  1. 30 km/h vor Kita – Finowstraße

 

Erneuter Antrag gestellt

 

  1. Stand Friedhofssatzung

-          Satzung in Verbindung mit Umgestaltung anfassen!

 

  1. Ampel Finowstraße – lange Rotphasen

-          Schaltzeit entspricht den Vorschriften

 

  1. Eisenpoller in der Hebewerkstraße

 

Gemäß der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim können die Eisenpoller stehen bleiben. Jedoch sind diese noch entsprechend zu markieren, damit sie in der Dunkelheit besser zu sehen sind.

 

Eine entsprechende Klebefolie, zur Markierung der Eisenpoller, wurde bereits durch das Ordnungsamt bestellt. Lieferung erfolgte; BBH muss diese noch anbringen.

 

  1. Vereinbarung Termin Grabenschau Niederfinow - Skala

 

WSA Herr Giel, Untere Wasserbehörde, Frau Schulz, Dr. Gollner, Herr Grewe

Ende März/ Anfang April 2019

 

laut Aussage von Frau Schulz ist so kurzfristig keine Grabenschau möglich, lediglich ein  vor Ort Termin mit Herrn Grewe, WSA und Finowfließ.

Es ist jetzt Freitag 5.04.2019   9 Uhr  veranschlagt mit Frau Schulz. Frau Brömme vom Wasser und Bodenverband kann auch. Die restlichen habe ich noch nicht sprechen können.

 

 

  1. Klappbare weiß-rote Poller Radweg Ri. Macherslust – Prüfung Außendienst veranlasst

 

  1. 30 km/h Choriner Straße bis Schulstraße vgl. Mail Dr. Gollner vom 21012019