Auszug - Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung
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- Im Rahmen der VRAO der Straßenverkehrsbehörde zu Lärmschutz kann die Polizei, insbes. AO 30 km/h-Bereiche, im Rahmen ihres Verkehrsüberwachungsauftrages die Geschwindigkeit überwachen - Es besteht jedoch im Zuständigkeitsbereich der Polizei keine gesetzliche GL, außerhalb von angeordneten Lärmschutzmaßnahmen „Lärmbelästigungen“ zu überwachen. - Polizeiliche Verkehrsüberwachung orientiert sich an den örtl. und zeitlichen Schwerpunkten des Unfallgeschehens und besonders schutzwürdigen Bereichen - In unserem Amtsgebiet L29 Liepe-Eberswalde + Kita/ Schulen - Temporäre Anhalte-Kontrollen mit Überprüfung des technischen Zustandes, Geschwindigkeit, Prüf. der Abgasanlagen - Schallpegelmessungen dienen der Verdachtsgewinnung - Nachweisführung und Kosten bedenken - Schwerpunkteinsätze der Verkehrsüberwachung der PI Barnim finden seit 2016 regelmäßig im Bereich Hohenfinow- Liepe- Oderberg statt – Ergebnis Senkung der schweren Verkehrsunfälle 2017/2018
- Präventive und repressive Maßnahmen: - Tägliche Dienstverrichtung der Beamten im Streifendienst an den Unfallschwerpunkten - 1 Einsatz/ Monat – Verkehrsüberwachung der Direktion - 1 Einsatz/ Monat – PI Barnim (möglich durch personelle Entspannung) - Zusammenarbeit LK Barnim und Polizei – LK hat ein Geschwind.messgerät und will ein weiteres beschaffen - Prüfung durch OA: temporäres Verbot für Motorradfahrer als Schutz der Anwohner für übermäßige Lärmbelästigung – bedenke: starker Grundrechtseingriff - Ggf. zu Ostern öffentlichkeitswirksame Maßnahme (Rücksprache Hr. Kulig notwendig) – bedenke: Amtsblatt, Homepage und MOZ - Polizei wünscht sich interkommunale Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden (gemeinsame Bestreifung) - Unterstützung „Tage der Sichtbarkeit“, auch Werbematerial zugesagt - Keine Gefährder im Amtsgebiet auch nicht im Barnim – Personen mit kriminellem Hintergrund punktuell
- Das Kreislaufwirtschaftsabfallgesetz (KrWG) sieht die getrennte Sammlung und Erfassung von Bioabfällen vor. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis Barnim ein Bioabfallkonzept erarbeitet und die kreiseigene Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG) mit der Umsetzung beauftragt. Ab dem 15. April 2019 wird die BDG mbH mit der flächendeckenden Verteilung von Biotonnen (braun) im gesamten Amtsbereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beginnen. Die Einführung der Biotonne erfolgt auf freiwilliger Basis. Hierzu erhalten alle privaten Haushalte, welche derzeit noch keine Biotonne haben, in den nächsten Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben von der BDG mbH. Sofern private Haushalte keine Biotonne wünschen, ist dies der BDG mbH mitzuteilen.
- Die Entsorgung der Biotonnen beginnt voraussichtlich ab dem 02.05.2019 und erfolgt im 14- täglichen Rhythmus. Die genauen Leerungstermine für die jeweiligen Gemeinden und Ortsteile sind bereits auf der Internetseite der BDG mbH unter www.kw-bdg-barnim.de veröffentlicht. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Biotonne, z.B. welche Abfälle in die Biotonne gehören und welche nicht.
Veranstaltungsort: 16230 Britz, Eisenwerkstraße 11 Saal (Raum 1.25) Beginn der Veranstaltung: 08. Mai 2019, 18 Uhr
Wann erfolgt die Aufstellung der Warnbarken vor der Liegenschaft Hebewerkstraße 8? Bisher nur vor der Liegenschaft Hebewerkstraße 92/93 – „Alter Maiplatz“ erfolgt.
Begrenzungsgeländer besprechen mit LS Bbg verkehrsgef. Situation, vor allem für Fußgänger (Frau Ziske)
Erneuter Antrag gestellt
Erneuter Antrag gestellt
- Satzung in Verbindung mit Umgestaltung anfassen!
- Schaltzeit entspricht den Vorschriften
Gemäß der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim können die Eisenpoller stehen bleiben. Jedoch sind diese noch entsprechend zu markieren, damit sie in der Dunkelheit besser zu sehen sind.
Eine entsprechende Klebefolie, zur Markierung der Eisenpoller, wurde bereits durch das Ordnungsamt bestellt. Lieferung erfolgte; BBH muss diese noch anbringen.
WSA Herr Giel, Untere Wasserbehörde, Frau Schulz, Dr. Gollner, Herr Grewe Ende März/ Anfang April 2019
laut Aussage von Frau Schulz ist so kurzfristig keine Grabenschau möglich, lediglich ein vor Ort Termin mit Herrn Grewe, WSA und Finowfließ. Es ist jetzt Freitag 5.04.2019 9 Uhr veranschlagt mit Frau Schulz. Frau Brömme vom Wasser und Bodenverband kann auch. Die restlichen habe ich noch nicht sprechen können.
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