Auszug - Beratung zur Satzung für die Nutzung der Kindertagesstätten der Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
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Herr Wrana berichtet, dass seit 2017 an den Satzungen gearbeitet wird. Beanstandungen vom Kitaausschuss wurden beräumt. Am 30. Juni 2018 bekam die Verwaltung einen vom Landkreis genehmigten Aufschub.
Herr Marten erklärt, dass im § 5 der Absatz 1 der Satzung sich auf den § 3 Absatz 4 bezogen wird. Es sollte sich im § 5 allerdings auf § 3 Absatz 4 und 5 bezogen werden.
Weiterhin gibt Herr Marten zu bedenken, dass im § 6 Absatz 2 bei der Festlegung der Hausordnung bisher auch die Öffnungs- und Schließzeiten vermerkt waren, die Betreuungszeiten werden mit der Einrichtung und der Verwaltung Vertraglich festgehalten. . Diese fehlen allerdings jetzt und sollten wieder mit aufgenommen werden.
Herr Wrana wird die Vorschläge prüfen.
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